Schutz vor Abo-Abzocke auf dem Handy

Düsseldorf · Jeder achte Smartphone-Nutzer hatte schon ungewollte Abos und Diensleistungen auf seiner Mobilfunkrechnung. Verbraucher müssen die Kosten nicht hinnehmen. Zudem können sie dem Risiko mit einer Drittanbietersperre vorbeugen.

 Wer auf seiner Mobilfunkrechnung Kosten für ein Abo findet, das er nie abgeschlossen hat, sollte Widerspruch einlegen. Foto: Klose/dpa

Wer auf seiner Mobilfunkrechnung Kosten für ein Abo findet, das er nie abgeschlossen hat, sollte Widerspruch einlegen. Foto: Klose/dpa

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Die Mobilfunkrechnung kommt wie jeden Monat. Doch plötzlich stehen 25 Euro für ein Klingelton-Abo auf der Rechnung, das nie abgeschlossen wurde. Viele Verbraucher haben etwas in der Art schonmal erlebt. Laut einer Studie des Meinungsforschungsinstituts Yougov hat jeder achte Mobilfunknutzer ungewollte Dienstleistungen mit seinem Smartphone gekauft. Am häufigsten waren das Klingeltöne, Spiele, Service-Apps und Erotikinhalte. Dahinter stecken dubiose Dienstanbieter, die die Technik des sogenannten WAP-Billing missbrauchen.

Wer versuche Verbrauchern Abos unterzuschieben, habe mit dieser Technik einfache Möglichkeiten, sagt Ralf Trautmann vom Telekommunikationsportal teltarif.de. Oft seien die Angebote verschleiert. Dann kann ein einziger Klick auf eine Werbebanzeige in einer Spiele-App ausreichen, um einen Kauf auszulösen.

Manchmal werden die Kaufbuttons auch von einem anderen Bildschirmfenster verdeckt. Wer dann auf das Fenster klickt, löst die darunterliegende Schaltfläche aus. Auch der Besuch einer Webseite könne in Extremfällen schon eine Abrechnung nach sich ziehen. Das Problem all dieser perfiden Vorgehensweisen ist, dass sie nicht immer zu erkennen sind, sagt Christine Steffen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

WAP-Billing wurde eigentlich entwickelt, um leichter per Mobiltelefon bezahlen zu können, zum Beispiel städtische Parktickets. Der Dienstleister bekommt beim Kauf eine eindeutige SIM-Kartennummer übermittelt. "Der Anbieter schaut, welchem Mobilfunkprovider die Nummer zugeordnet ist. Und stellt seine Leistung dann in Rechnung", erklärt Trautmann. Für Telekommunikationsanbieter sei WAP-Billing ein lukratives Geschäft. Drittanbieter zahlen ihnen Provisionen, um über die Mobilfunkrechnung abrechnen zu können. "Sie verdienen daran mit", sagt Trautmann.

Wer von so einer Abzocke betroffen ist, könne sich jedoch wehren. Käufe im Internet seien nur wirksam, wenn Nutzer dem Kauf explizit über eine Kaufen-Schaltfläche zustimmen. Ist diese verschleiert, komme kein Vertrag zustande, sagt Christine Steffen. Verbraucher müssten dann auch nicht dafür zahlen.

Geld-Forderungen, die Verbraucher für unberechtigt halten, sollten sie beanstanden, empfiehlt Steffen. Dem Mobilfunkanbieter müsse der Verbraucher schriftlich erklären, dass er den Vertrag mit dem Drittanbieter für unwirksam hält. Die Frist dafür betrage acht Wochen nach Rechnungszustellung. Wer per Lastschrift zahlt, sollte schnell den Anbieter kontaktieren, um den Posten des Drittanbieters von der Rechnung entfernen zu lassen.

Die Mobilfunkunternehmen dürfen Kunden nicht einfach abwimmeln. Laut einem Urteil des Landgerichts Potsdam (Az.: 2 O 340/14) dürfen die Konzerne nicht nur auf den Drittanbieter verweisen, solange sie über die Mobilfunkrechnung Geld für die Leistungen fordern. Prinzipiell können Betroffene sich direkt beim Anbieter beschweren und Beanstandungen geltend machen.

Vor allem Abos fallen laut der Yougov-Umfrage unter ungewollte WAP-Billing-Käufe. Das setze betroffene Verbraucher unter Handlungsdruck. Abos müssen sie umgehend stoppen, um nicht weiter beim Drittanbieter dafür zu zahlen. Dort sollten sie dem Vertrag widersprechen und erklären, dass sie ihn nicht abschließen wollen, sagt Steffen.

Der Kontakt zum Drittanbieter ist häufig nicht leicht herauszufinden. Der Mobilfunkanbieter könne dabei helfen. Schon gezahltes Geld sollte man vom Drittanbieter zurückfordern. Es lohne sich auch, beim Mobilfunkprovider um eine Rückzahlung zu kämpfen. Besonders oft lauern WAP-Billing-Fallen in werbefinanzierten Apps. Dort sollte man generell nicht auf Anzeigen klicken, rät Trautmann. Aber auch im Browser könnten Nutzer mit unbedachten Klicks unbemerkt kostenpflichtige Verträge abschließen.

Generell klappt WAP-Billing nur, wenn das Smartphone per Mobilfunk mit dem Internet verbunden ist. Im WLAN funktioniert es nicht, weil Drittanbietern dort die SIM-Kartennummer nicht übermittelt wird. Surfen im WLAN sei aber nicht die einzige Schutzmöglichkeit. Einzelne Mobilfunkanbieter nutzen ein sogenanntes Handshake-Verfahren. "Ehe sie etwas in Rechnung stellen, schicken sie dem Nutzer eine SMS mit der Bitte um Bestätigung", erklärt Trautmann. Wer ungewollt etwas bestellt hat, bekommt so die Gelegenheit, selbst zu reagieren.

Eine weitere Möglichkeit ist eine Drittanbietersperre. Dann können Dritte nichts mehr über die Mobilfunkrechnung einfordern. Die Sperre lässt sich bei allen großen Providern einrichten, sagt Trautmann. Oft muss der Nutzer dafür selbst aktiv werden.

Zum Thema:

Drittanbietersperre lässt sich teilweise anpassen Vor unerwünschten Kosten durch Abzocker können sich Mobilfunkkunden mit einer Drittanbietersperre schützen. Diese verhindert unter Umständen aber auch, dass seriöse Dienste ihre Leistungen über die Mobilfunkrechnung einfordern können. Einige Anbieter erlauben eine Anpassung der Sperre. Es lassen sich etwa einzelne Drittanbieter oder bestimmte Dienstleistungen aussperren. Man könne da durchaus eine Auswahl treffen, sagt Ralf Trautmann vom Telekommunikationsportal teltarif.de. Das funktioniere etwa bei Telefónica/O2 oder der Telekom.

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