Gericht verhängt Geldstrafe wegen unerwünschter Mail

Hamm · Versendet ein Händler auch nach Androhung einer Vertragsstrafe weiterhin unerwünschte Werbe-Mails, kann es für ihn teuer werden. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte nun eine Händlerin, die Werbemedien vertreibt, zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 3000 Euro(AZ: 9 U 66/15). Wegen der unerwünschten E-Mails hatte die Inhaberin einer Autowerkstatt zunächst die Händlerin abgemahnt. Diese hatte sich daraufhin in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 3000 Euro zu zahlen. Als die Klägerin eine weitere Mail mit einem Verkaufsangebot erhielt, verlangte sie die Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe sowie eine neue Unterlassungserklärung mit einer höheren Strafe. Das Oberlandesgericht gab der Klägerin nach dem Einholen eines Sachverständigengutachtens Recht.

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