Gebrauchtgeräte aus dem Internet müssen sofort getestet werden

München · Viele Onlinehändler verkaufen zurückgegebene Elektronik zu günstigeren Preisen. Auch teilweise wieder aufgearbeitete ("refurbished") Geräte sollen so gut wie Neuware sein. Manchmal haben die Geräte aber doch Tücken, etwa eine kürzere Akkulaufzeit als vom Hersteller angegeben, berichtet die Zeitschrift "PC Go" (Ausgabe 2/17). Wer ein aufbereitetes Gerät im Internet gekauft hat, sollte es nach der Lieferung gleich ausgiebig testen, rät die Zeitschrift. Treten dann Probleme auf, könne die online gekaufte Ware binnen zwei Wochen zurückgeben werden. Während der ersten sechs Monate - der gesetzlichen Gewährleistung - müsse der Händler beweisen, dass beim Verkauf kein Defekt am Produkt vorlag. Nach der Frist wechsele die Beweispflicht zum Käufer. Nachzuweisen, dass der Defekt schon vor dem Kauf bestand, sei dann fast unmöglich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort