Das Kleingedruckte sorgt für Ärger

Saarbrücken · Drei Viertel der Internetnutzer lesen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Onlinediensten kaum oder gar nicht. Verbraucherschützer kritisieren, dass die Bestimmungen häufig viel zu lang und kompliziert sind.

 Jeder kennt sie, keiner liest sie: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Online-Portalen werden von Nutzern häufig nur überflogen oder überhaupt nicht angesehen.

Jeder kennt sie, keiner liest sie: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Online-Portalen werden von Nutzern häufig nur überflogen oder überhaupt nicht angesehen.

Foto: Reinhardt

Vor allem E-Mail-Anbieter, soziale Netzwerke und Dienste für Kurznachrichten stehen im Ruf, mit den Daten ihrer Nutzer nicht immer sorgsam umzugehen. Nach EU-Recht sind Anbieter von Internetportalen dazu verpflichtet, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzbestimmungen anzugeben, welche Informationen sie über Nutzer speichern. Außerdem müssen sie erklären, an wen die Daten weitergegeben werden. Die AGB vollständig durchzulesen, ist in der Regel jedoch ein mühsames Unterfangen. Sie sind häufig viele Seiten lang und zudem in kompliziertem Juristendeutsch abgefasst. Das führt dazu, dass viele Nutzer den AGB zustimmen, ohne sie zu lesen.

Nur ein Viertel liest die AGB

Bei einer Umfrage des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (Divsi) zum Umgang mit AGB gaben 98 Prozent der Befragten an, dass sie E-Mail-Dienste nutzen. 73 Prozent erklärten, Messenger-Dienste wie beispielsweise Whatsapp zu verwenden. Allerdings nimmt sich nur ein Viertel der Nutzer die Zeit, die AGB der Dienste genau zu lesen. Fast die Hälfte der Befragten gab an, AGB und Erklärungen zum Datenschutz höchstens grob zu überfliegen. Die restlichen 25 Prozent stimmen den Vertragsbestimmungen sogar ungesehen zu.

38 Prozent der Befragten sehen zudem ein Problem darin, dass die meisten Dienste nur genutzt werden können, wenn vorher den AGB zugestimmt wird. Sie gaben an, einzuwilligen, weil sie ohnehin keine Alternative hätten. Über 90 Prozent der Befragten sahen bei AGB und Datenschutzbestimmungen Verbesserungsbedarf. 86 Prozent bejahten die Aussage, dass Nutzer nicht überprüfen könnten, ob das, was in den AGB steht, auch tatsächlich eingehalten wird.

Über drei Viertel der Befragten gaben zudem an, dass es nicht möglich sei, AGB vollständig zu lesen und zu verstehen. Gefordert wurden vor allem kürzere Texte und eine einfachere Sprache. Mit dieser Ansicht stehen die Nutzer nicht alleine da. Das Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz twitterte bereits im September 2015: "Wenn wir alle AGB, denen wir einfach zustimmen, lesen würden, wären wir rechnerisch 67 Arbeitstage im Jahr damit beschäftigt." Eine Möglichkeit zur Verbesserung präsentierte das Ministerium im darauffolgenden November in einer Pressemitteilung. Dabei handelt es sich um ein Muster für Datenschutzhinweise auf nur einer Seite, einen sogenannten One-Pager. Wichtige Informationen sollen zusammengefasst werden, weitere Details dann über einen Link erreichbar sein.

Ein weiterer Vorschlag kommt aus dem Europaparlament. Die EU-Datenschutzreform, die im April 2016 verabschiedet wurde, sieht die europaweite Einführung standardisierter Symbole, sogenannter Icons, vor. Alternativ müsse eine leichte Sprache verwendet werden. Beides soll dazu führen, dass lange und oft nur für Juristen lesbare Bestimmungen leicht verständlich zusammengefasst werden können, heißt es in einem Dossier des Parlaments vom Dezember 2015.

"Das sind Jurabücher"

Die Internet-Redaktion der Saarbrücker Zeitung hat Facebook-Nutzer ebenfalls zu ihrem Umgang mit AGB befragt. Auch die SZ-Leser zeigten sich von den komplizierten Bestimmungen genervt. Dirk Lang schreibt: "Das sind keine AGB, das sind Jurabücher. Welcher Normalsterbliche kann diese lesen und verstehen? Und dann diese Massen an Text, die jedes Herr-der-Ringe-Buch an Text übertreffen." Andreas Ball erklärt: "76 Tage pro Jahr für das Lesen von AGB. Das ist der AGB-Trick, schreibe so viel, dass es keiner mehr liest. Step Han spricht sich für kürzere Texte aus: "Ich bin für maximal 1000 Zeichen!" Sascha Weiss sieht es mit Humor. Er schreibt: "Hab den Text hier zwar nicht gelesen, aber ich stimm euch zu."

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