Im Netz abgeschlossene Verträge dürfen auch online gekündigt werden

Berlin · Ein über das Internet abgeschlossener Vertrag darf vom 1. Oktober an auch online gekündigt werden. Dann tritt eine neue gesetzliche Regelung im Verbraucherschutz in Kraft. Wie die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (Davit) erklärt, reicht dann schon eine E-Mail aus, um einen online abgeschlossenen Standardvertrag zu kündigen.

Diese E-Mail müsse eindeutig die Kündigungsabsicht zum Ausdruck bringen und mit dem Namen des Absenders abschließen. Eine eigenhändige Unterschrift oder eine Kündigung in Form eines Briefes auf Papier sei dann nicht mehr nötig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort