Verbraucherzentrale klagt gegen Dating-Portale

Berlin · Wer nach der großen Liebe sucht, kann sich mit wenigen Klicks bei einer Partnerbörse im Internet anmelden. Anders sieht es jedoch aus, wenn sich Nutzer wieder abmelden möchten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nun gegen eine missverständliche Kündigungsklausel des Dating-Portals eDates.de geklagt.

 Die Kündigung bei einer Partnerbörse im Internet gestaltet sich oft schwieriger als die Anmeldung. Foto: Koark/dpa

Die Kündigung bei einer Partnerbörse im Internet gestaltet sich oft schwieriger als die Anmeldung. Foto: Koark/dpa

Foto: Koark/dpa

Im verhandelten Fall konnten Verbraucher eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft laut den AGBs in elektronischer Form kündigen. Dabei wurde allerdings nicht klar, dass der Portalbetreiber verlangte, dass Verbraucher ihre unterschriebene Kündigungserklärung einscannen und per E-Mail absenden, erklärte der vzbv. Das Landgericht München I urteilte, dass die Klausel gegen das Transparenzgebot verstößt (Az. 12 O 17874/15). Damit bestehe die Gefahr einer unbeabsichtigten Vertragsverlängerung. Das Dating-Portal muss nun 214 Euro Strafe zahlen. Ab Oktober, so der Verbraucherzentrale Bundesverband, tritt eine Neuregelung des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Kündigungen in Kraft. Danach wäre eine Kündigung bei einer Partnerbörse dann auch mit einfacher E-Mail möglich.

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