So viel kosten Hasskommentare: Stiftung Warentest ruft via Facebook zu Zivilcourage auf

Berlin · Im Internet sind teils heftige Sprüche zu lesen. Oft wird darüber hinweggesehen. Die Stiftung Warentest fordert Nutzer auf, Hasskommentare zur Anzeige zu bringen und veröffentlicht die Höhe der Strafgelder für einige der Hassreden.

Der Spruch "Merkel muss öffentlich gesteinigt werden" kostet 2 000 Euro Strafe, für einen judenfeindlichen Kommentar mussten bis zu 5 000 Euro gezahlt werden. Bestraft wird aber nur die Hassrede, die auch bei der Polizei gemeldet wird. Deswegen ruft die Stiftung Warentest dazu auf, Anzeige zu erstatten. Bei Facebook und Twitter veröffentlichte die Verbraucherorganisation eine Liste mit Beschimpfungen, auf die von Gerichten Konsequenzen folgten. 4 800 Euro für"Ich bin dafür, dass wir die Gaskammer wieder eröffnen und die ganze Brut da reinstecken."

Nutzer sollten sich von Hasskommentaren nicht entmutigen und davon abhalten lassen, sich an Debatten zu beteiligen. "Eine aufgeklärte und fortschrittliche Gesellschaft benötigt rationale und sachliche Diskussionen. Diese dürfen nicht von jenen gekapert und verhindert werden, die nur Hass schüren wollen", heißt es in einer Stellungnahme der Stiftung Warentest .

Fast zwei Millionen Nutzern wurde die Nachricht nach Angaben des Unternehmens angezeigt, 50 000 mal ist sie geliked, geteilt und kommentiert worden. "Uns war klar, dass viele Reaktionen kommen würden", erklärt Sebastian Hirsch, Online-Marketing-Manager von Stiftung Warentest . Von der Popularität des Beitrags sei man dann aber dennoch überrascht worden. Teils hätten sich die Facebook-Moderatoren mit heftigen, persönlichen Angriffen auseinandersetzen müssen. Man habe alle Kapazitäten genutzt, um den Kommentaren sachgerecht zu antworten.

Opfer stehen laut Stiftung Warentest der Hetze nicht hilflos gegenüber und müssten auch keine komplizierten Wege mehr auf sich nehmen. "In den meisten Bundesländern bietet die Polizei inzwischen die Möglichkeit, Anzeigen einfach online zu erstatten", so die Warentester. Darunter verlinken sie zu den zwölf bestehenden "Internet-Wachen" in Deutschland.

Eine explizite Auswertung nach "Online-Hassanzeigen" finde zwar nicht statt, teilte das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt mit. Jedoch habe es im Jahr 2015 über die NRW-Online-Wache 1 123 Anzeigen wegen der Straftat "Beleidigung" gegeben. Es gebe keine besonderen Vorgaben für die Online-Anzeigenerstattung. "Die Angaben sollten vollständig sein und sich an der formulargestützten Anwendung orientieren", erklärt das Amt. Sinnvoll sei es, Bildschirmfotos zu machen und an die spätere Sachbearbeitung zu senden, da die Internetwache keine Möglichkeit biete, Anhänge zu versenden

Auf der Internetseite erklärt die Verbraucherorganisation das weitere Prozedere. Nutzer sollten das in der Folge zugesandte polizeiliche Aktenzeichen zu ihren Unterlagen hinzufügen. "Die eingehenden Onlineanzeigen werden von Sachbearbeitern bewertet und an die zuständige Dienststelle weitergeleitet, wo sie endgültig bearbeitet werden", heißt es auf test.de.

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