Verhinderter Austausch wird teuer

Berlin · Verhindert der Mieter den Austausch von Fenstern, kann der Vermieter für entstandene Mehrkosten unter Umständen Schadenersatz von ihm verlangen. Das gilt, wenn der Mieter zur Duldung der Modernisierungsmaßnahmen verurteilt wurde, die Handwerker aber dennoch nicht in seine Wohnung lässt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichtes Berlin hervor, wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" berichtet. Im konkreten Fall trug der Vermieter die überwiegende Mitschuld für die vergebliche Anfahrt der Handwerker. Denn: Die Mieter hatten ihm mehrfach schriftlich mitgeteilt, dass sie den Austausch der Fenster nicht dulden, obwohl sie bereits dazu verurteilt worden waren. Die Richter urteilten: Für Kosten, die durch die anschließende Einlagerung der Fenster entstanden sind, kann der Vermieter Schadenersatz vom Mieter verlangen. Denn er sei berechtigt gewesen, die Fenster mit zeitlichen Vorlauf zu bestellen.

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