Nach Unwetter: Versicherung kann Vertrag kündigen

Bremen · Wer Schäden durch ein Unwetter der Versicherung meldet, muss damit rechnen, dass diese den Vertrag kündigt. Das ist außerordentlich möglich und gilt einen Monat nach Zugang. Allerdings rät die Verbraucherzentrale Bremen , so eine Kündigung zu vermeiden.

Denn sonst kann es schwierig werden, einen neuen Vertrag mit vergleichbarem Preis und Bedingungen zu finden. Daher sollte man lieber mit der Versicherung vereinbaren, dass man selbst kündigt.

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