Künftig müssen Fachfirmen Polystyrol-Dämmstoffe entsorgen

Mainz · Sogenannte Polystyrol-Dämmstoffe gelten seit der neuen Abfallverzeichnisordnung ab sofort als gefährliche Abfälle. Welche Folgen hat das für Hausbesitzer und Bauherren?

Polystyrol-Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) enthalten, gelten seit dem 30. September 2016 als gefährliche Abfälle. Das ist eine Folge der Novellierung der Abfallverzeichnisordnung (AVV), informiert der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks.

Doch was bedeutet die neue Einstufung für Bauherren oder Hausbesitzer? "Wenn Polystyrol-Dämmstoffe ordnungsgemäß verbaut sind, geht davon kein gesundheitsgefährdendes Risiko aus", sagt Hans Weinreuter, Energiereferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Das Material hat keine direkte Verbindung mit der Raumluft und kann somit nicht ausgasen." Hausbesitzer müssen unmittelbar also nichts unternehmen. Folgen hat die neue Verordnung nur für Bauherrn, die beispielsweise ihr Haus abreißen lassen wollen oder eine neue Dämmung brauchen. Im Handel sind Polystyrol-Dämmstoffe häufig unter dem Herstellernamen Styropor zu finden. Sie werden etwa bei der Außenwand-Dämmung eingesetzt sowie für die Keller- oder Dach-Dämmung verbaut.

Bauherren sollten in alten Rechnungen also zunächst nachschauen, ob es sich um Polystyrol-Dämmstoffe mit Flammschutzmittel HBCD handelt. Denn die gefährlichen Abfälle müssen nun in Müllverbrennungsanlagen mit speziellen Filtern entsorgt werden. "Betroffene sollten für die Entfernung des Dämmstoffes eine Fachfirma beauftragen", rät Weinreuter.

"Die Kosten für die Entsorgung dürften sich im Rahmen halten, denn das Material ist sehr leicht", beruhigt Weinreiter. Für eine Tonne fallen Schätzungen der Bundesregierung zufolge etwa 150 bis 200 Euro an Entsorgungskosten an. "Allerdings benötigt man in der Regel für ein Einfamilienhaus deutlich weniger als eine Tonne des Polystyrol-Dämmstoffes", erklärt der Verbraucherschützer. Seinen Berechnungen nach wiegt das Material für 100 Quadratmeter Wandfläche nämlich je nach Dämmdicke nur etwa 250 bis 500 Kilogramm.

Grund für die neue Verordnung: Die Giftstoffe des Flammschutzmittels HBCD sind wasserlöslich. "Durch die Verbrennung soll sichergestellt sein, dass sie nicht mit dem Grundwasser in Berührung kommen.

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