Betriebsrat darf bei Bewerbung keine Unterlagen nachfordern

München · In Firmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern muss bei der Einstellung von Bewerbern der Betriebsrat zustimmen. Dabei muss der Arbeitgeber dem Gremium alle vorhandenen Bewerbungsunterlagen des Kandidaten vorlegen - aber auch nur diese. Der Betriebsrat kann nicht verlangen, Unterlagen einzusehen, die der Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt nicht angefordert hat. Darauf weist der Bund-Verlag hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts München (Az.: 12 BV 394/16).

In dem verhandelten Fall hatte der Betriebsrat eines Museums seine Zustimmung zur Einstellung von zwei Mitarbeiterinnen verweigert. Seiner Ansicht nach fehlte eine Schutzerklärung, dass sie keine Mitglieder von Scientology sind, wie es die Einstellungspraxis des Museums zwischenzeitlich erfordert. Das Arbeitsgericht entschied, dass der Arbeitgeber bei Einstellungen von Bewerbern nur Unterlagen vorlegen muss, die bei ihm vorhanden sind.

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