Bei ständiger Verspätung droht die Kündigung

Berlin · (dpa) Wer zu spät zur Arbeit kommt, verstößt damit grundsätzlich gegen seine vertraglich festgelegten Pflichten. Das kann zu einer Abmahnung und im Wiederholungsfall zur Kündigung führen. Dafür sind verschiedene Faktoren entscheidend. erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Es komme darauf an, wie sehr sich ein Arbeitnehmer verspäte, ob es andere Vertragsverstöße aus der Vergangenheit gebe und was die Ursache für die Verspätung sei, erklärt Bredereck.

Wie oft sich der Arbeitnehmer verspäten darf, hänge vom Einzelfall ab. So gelten beispielsweise auch geringe Verspätungen von wenigen Minuten als Pflichtverstoß, wiegen aber nicht so schwer. In der Regel müssten sich Arbeitnehmer bei geringen Verspätungen keine Sorge machen, dass sie schon nach der ersten Abmahnung eine Kündigung bekommen, so Bredereck. Ob eine Abmahnung oder Kündigung gerechtfertigt ist, muss im Zweifel ein Richter entscheiden. "Entscheidend ist, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist", so Bredereck. Wer etwa beweisen könne, dass er unverschuldet zu spät gekommen ist, müsse die Sanktion nicht hinnehmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort