Arbeitslosengeld: Diese Fristen gilt es zu beachten
Suhl · (dpa) Arbeitnehmer müssen sich spätestens drei Monate vor dem Ende eines befristeten Arbeitsvertrags arbeitssuchend melden. Unterlassen sie das, kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen. Darauf weist die Arbeitsagentur Suhl hin. Die Meldung, dass man arbeitssuchend ist, kann man persönlich abgeben, telefonisch unter (08 00) 4 55 55 00 oder im Internet unter der Adresse arbeitsagentur.de. Ist die Arbeitslosigkeit dann eingetreten, müssen Arbeitnehmer sich zusätzlich erneut arbeitslos melden. Das muss persönlich bei der Arbeitsagentur vor Ort passieren und sollte spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit geschehen.
31.03.2017
, 19:14 Uhr