Wenn alle Lichter ausgehen

Düsseldorf. Das Licht geht aus, der Herd bleibt kalt, der Fernseher liefert keine Bilder, und das Radio gibt keinen Ton mehr von sich. Wenn der Strom wegbleibt, muss daran kein Blitzschlag schuld sein. Den Betroffenen geht meist bald ein Licht auf: Der Versorger hat seine Drohung wahr gemacht und den Strom gesperrt. Grund: Zahlungsrückstände. Bei Gas und Wasser droht das gleiche Szenario

Düsseldorf. Das Licht geht aus, der Herd bleibt kalt, der Fernseher liefert keine Bilder, und das Radio gibt keinen Ton mehr von sich. Wenn der Strom wegbleibt, muss daran kein Blitzschlag schuld sein. Den Betroffenen geht meist bald ein Licht auf: Der Versorger hat seine Drohung wahr gemacht und den Strom gesperrt. Grund: Zahlungsrückstände. Bei Gas und Wasser droht das gleiche Szenario.Wer seine Rechnung nicht zahlt, dem darf das Versorgungsunternehmen den Hahn zudrehen. So regelt es die Grundversorgungs-Verordnung. "Dieses Recht ist verfassungsgemäß, obwohl die Versorgungsunternehmen häufig Monopolbetriebe sind und ein Leben ohne Energie und Wasser kaum denkbar erscheint", informiert der Deutsche Mieterbund.

Liefersperren treffen meist Mieter, die finanziell am Ende sind. Der Versorger dreht dann nach erfolglosen Mahnungen den Saft ab. Manchmal ist es auch der Vermieter, der zur Selbstjustiz greift. Das Damoklesschwert der Liefersperre schwebt über vielen deutschen Haushalten. Bevor gesperrt wird, erhält der säumige Kunde eine Mahnung mit Androhung der Sperre. Vier Wochen Aufschub hat er dann. Zahlt er immer noch nicht, darf der Versorger in der Regel sperren, muss das aber drei Tage vorher ankündigen. "Die Verhältnismäßigkeit muss aber gewahrt sein", sagt Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. "Am Ende steht immer eine Einzelfall- oder eine Kulanzentscheidung des Versorgers."

Der Bund der Energieverbraucher erläutert: Eine Sperre ist nicht erlaubt, "wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt". Einem plötzlich arbeitslos gewordenen Alleinverdiener mit Kindern, der jahrelang brav zahlte, ruckzuck den Saft abzudrehen, könnte unverhältnismäßig sein. Er hätte länger Schonfrist als ein gut situierter Single. Außerdem gilt: Die Schulden müssen 100 Euro überschritten haben.

Die letzte Chance, die Sperre zu verhindern, ist, den offenen Betrag beim Mitarbeiter des Versorgers, der die Sperre vornimmt, bar zu bezahlen. Für diesen Dienst verlangen die Versorger nochmals bis zu 80 Euro an Gebühren. Verbraucherschützer raten, bei Zahlungsunfähigkeit auf Mahnungen zu reagieren und Ratenzahlungen anzubieten, um guten Willen zu zeigen.

Urheber von Liefersperren kann auch ein Vermieter mit Hang zur Selbstjustiz sein. Hängt etwa der Stromsicherungskasten in einem Versorgungsraum, zu dem der Mieter keinen Zugang hat, kann sich die Wohnung rasch in eine Steinzeithöhle verwandeln. "Der Vermieter darf die Versorgung nicht unterbrechen, nur weil der Mieter die Miete nicht bezahlt", teilt der Mieterbund mit. Statthaft ist eine Unterbrechung von Gas, Strom und Wasser nur, wenn das Mietverhältnis unstreitig beendet ist und der Vermieter mit der Energie- und Wasserleistung in Vorlage tritt.

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