Liebäugeln mit neuen Fachleuten

Saarbrücken. Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse können jetzt mit einem einheitlichen Verfahren leichter anerkannt werden. Nach dem so genannten Anerkennungsgesetz, das am 1. April in Kraft trat, haben alle Bürger aus Drittstaaten das Recht, ihre beruflichen Qualifikationen bei entsprechenden Stellen prüfen zu lassen

Saarbrücken. Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse können jetzt mit einem einheitlichen Verfahren leichter anerkannt werden. Nach dem so genannten Anerkennungsgesetz, das am 1. April in Kraft trat, haben alle Bürger aus Drittstaaten das Recht, ihre beruflichen Qualifikationen bei entsprechenden Stellen prüfen zu lassen. Bis dato hatten nur Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten, aus Island, Liechtenstein und Norwegen sowie aus der Schweiz mit reglementierten Berufe (zum Beispiel Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenpfleger, Rechtsanwälte oder Lehrer) ein Anrecht darauf. Das neue Verfahren gilt für alle Berufe im dualen System - also im kaufmännischen, technischen und handwerklichen Bereich - sowie für alle Berufe, für die der Bund zuständig ist, etwa Ärzte und Psychotherapeuten.Die Landesregierung will entsprechende Regelungen auch für landesrechtlich geregelte Berufe (Lehrer oder Ingenieure) schaffen, heißt es beim Saar-Arbeitsministerium. Dazu solle noch dieses Jahres eine Regelung in Kraft treten. Ab 1. Dezember muss jede Anerkennungsstelle binnen drei Monaten über den Antrag entscheiden. Die Frist beginnt, sobald alle Unterlagen vorliegen. Geprüft wird zunächst, ob Inhalt und Dauer der Ausbildung im Ausland der Ausbildung des deutschen vergleichbaren Berufs entsprechen.

DGB: Kosten nicht geklärt

Für Arbeitsministerin Monika Bachmann (CDU) hat die Anerkennung von Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden, eine hohe Priorität. Dadurch könne man die Potenziale von Menschen mit Migrationshintergrund besser nutzen. Dennoch gebe es Nachbesserungsbedarf. So etwa bei der Anerkennungsberatung und einer geregelten Nach- und Anpassungsqualifizierung.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Saar begrüßt das neue Gesetz. Es leiste einen wichtigen Beitrag, die Qualifikation von Fachkräften mit Migrationshintergrund transparent zu machen, meint IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch. Zugleich schaffe es für diese Arbeitskräfte "die Basis für zusätzliche, ergänzende Qualifikation". Das Gesetz helfe der Wirtschaft, mit Blick auf den demografischen Wandel ein ausreichendes Fachkräfteangebot zu sichern

Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung Saarländischer Unternehmensverbände (VSU), Joachim Malter, meint, dass von dem Gesetz alle Branchen im Saarland profitieren können. Vor allem mit Blick auf den Fachkräftemangel gebe es Bedarf in den Fachgebieten Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Denkbar sei etwa in der Fertigungstechnik den Bedarf mit ausländischen Fachkräften decken zu können. "Man soll während des Anerkennungsverfahrens nicht danach suchen, was fehlt, sondern auch nach Ausbildungselementen, die nicht in Deutschland vorkommen," appellierte Malter an die Anerkennungsstellen.

Für den Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Saar ist das neue Gesetz ein wichtiger Schritt. DGB-Sprecher Thomas Schulz warnte jedoch davor, das Prüfverfahren dürfe nicht das duale Ausbildungssystem abwerten. "Man darf nicht Bildungs-Inländer gegen Bildungs-Ausländer ausspielen." Schulz bemängelt, dass die Kostenfrage der Nachqualifizierung für die Bewerber nicht geklärt sei. Der DGB erwartet, dass die Kammern eine Lotsenfunktion übernehmen.

AUF einen Blick

Die IHK Fosa ist die zentrale Stelle, die die ausländischen Qualifikationen auf ihre Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen in IHK-Berufen prüft. Antragsformulare erhalten Antragsteller bei der IHK im Saarland oder über die Internet-Seite www.ihk-fosa.de. Ansprechpartnerin ist Annette Baumstümmler, Telefon (06 81) 95 20-7 30, E-Mail: annette.baumstuemmler@saarland.ihk.de

Zudem berät die Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen in Saarbrücken-Ost, Schroten 1a, über das Anerkennungsverfahren. Weitere Infos unter www.anerkennung-in-deutschland.de. bera

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort