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Verbotene Liebe unter Geschwistern

Von Jochen Neumeyer und Petra Klingbeil (dpa)

Straßburg. Es ist eine Liebesgeschichte ohne glückliches Ende: Erst mit 23 Jahren lernt Patrick S. seine Schwester Susan kennen, da ist sie 16. Er ist seit früher Kindheit in Heimen und Pflegefamilien aufgewachsen, nachdem sein alkoholkranker Vater ihn wiederholt misshandelt hat. Als die Mutter der beiden stirbt, entwickelt sich zwischen den beiden eine Liebesbeziehung (Veröffentlicht am 13.04.2012)

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Patrick S. und seine Schwester Susan waren lange ein Paar, doch in Deutschland verstieß ihre Liebe gegen das Gesetz. Foto: Idecon-team/dpa

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Patrick S. und seine Schwester Susan waren lange ein Paar, doch in Deutschland verstieß ihre Liebe gegen das Gesetz. Foto: Idecon-team/dpa

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. Straßburg. Es ist eine Liebesgeschichte ohne glückliches Ende: Erst mit 23 Jahren lernt Patrick S. seine Schwester Susan kennen, da ist sie 16. Er ist seit früher Kindheit in Heimen und Pflegefamilien aufgewachsen, nachdem sein alkoholkranker Vater ihn wiederholt misshandelt hat. Als die Mutter der beiden stirbt, entwickelt sich zwischen den beiden eine Liebesbeziehung. Die Geschwister zeugen vier Kinder, zwei von ihnen sind behindert.

Mehrmals wird Patrick S. zu Haftstrafen verurteilt; "Beischlaf zwischen Verwandten" ist mit Freiheitsstrafe bedroht. Eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe bleibt ohne Erfolg. Gestern nun wies auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg die Beschwerde des mittlerweile 35-Jährigen zurück. "Für Patrick S. ist das tragisch", sagt sein Anwalt Endrik Wilhelm. "Er hat mehr als drei Jahre im Knast gesessen. Sein Leben ist zerstört." Auch die Beziehung zu seiner Schwester sei mittlerweile gescheitert. "Eine positive Entscheidung des EGMR hätte wenigstens eine Rehabilitation und etwas finanzielle Entschädigung bringen können."

Die Straßburger Richter, die sich gelegentlich - etwa bei den Entscheidungen zur Sicherungsverwahrung oder den Rechten leiblicher Väter - durchaus beherzt gegen das deutsche Recht stellen, übten sich diesmal in Zurückhaltung. Wenn es um gesellschaftliche Grundüberzeugungen geht, steht in Straßburg häufig der "Ermessensspielraum" der Staaten im Mittelpunkt. Das gilt umso mehr, wenn es keinen Konsens unter den Staaten der Menschenrechtskonvention gibt, so auch bei der Frage der Inzestbeziehung. In 28 von 44 untersuchten Staaten steht auch einvernehmlicher Sex zwischen Geschwistern unter Strafe - in 16 nicht. Deshalb habe Deutschland "im Umgang mit dieser Frage einen weiten Beurteilungsspielraum", so der Gerichtshof. Wegen ihres direkten Kontakts zur Bevölkerung könnten die nationalen Instanzen besser beurteilen, "welche genauen Anforderungen die Moral in ihrem Land stellt, und ob ein Verbot erforderlich ist, sie zu erfüllen".

"Je weniger Übereinstimmung es in Europa gibt, desto größer wird der Ermessensspielraum der einzelnen Staaten", sagt die Leiterin der deutschen Rechtsabteilung am EGMR, Martina Keller. Der Vergleich mit den Gesetzen der übrigen Europaratsländer sei zusammen mit der genauen Prüfung des Einzelfalls ein "sehr wichtiges Kriterium" bei der Urteilsfindung. Das bedeutet: Wäre die Geschwisterliebe in den meisten Staaten erlaubt, dann hätte der Gerichtshof möglicherweise anders entschieden. "Die Menschenrechte werden so zu Mehrheitsentscheidungen. Anscheinend reicht es aus, wenn ein bestimmtes Verhalten nur in genügend Staaten unter Strafe steht", kritisiert Rechtsanwalt Endrik Wilhelm.

Ob Geschwisterliebe weiter unter Strafe stehen soll, bleibt demnach eine politische Entscheidung, die in Deutschland getroffen werden muss. Gestern forderten jedoch zunächst nur Hans-Christian Ströbele von den Grünen und der Linken-Rechtspolitiker Wolfgang Neskovic die Abschaffung des entsprechenden Paragrafen. Wahrscheinlich ist es kein Thema, mit dem sich Wahlen gewinnen lassen. Die Vorschrift werde einem modernen Strafrecht nicht gerecht, sagte Neskovic: "Das Strafrecht soll nicht dazu dienen, Moralverstöße zu sanktionieren."

Der Vorsitzende des Ethikrats und ehemalige Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig sagte auf MDR Info, in der deutschen Gesellschaft gebe es nach wie vor eine allgemeine Überzeugung, dass Inzest zwischen Geschwistern verboten sein sollte. Dies sei "schon mal ein ganz wichtiges Argument". Sexuelle Selbstbestimmung sei "nicht grenzenlos".

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte bessere Hilfsangebote für Betroffene. "Allen Beteiligten ist mehr geholfen, wenn inzestuösen Geschwistern noch als Kindern eine therapeutische Begleitung angeboten wird", teilte die Ministerin mit. Das Strafrecht könne den Inzest frühestens verhindern, wenn die Kinder strafmündig sind. "Der Schaden, den das Strafrecht verhindern will, ist dann aber schon oft eingetreten." "Für Patrick S. ist das tragisch. Er hat mehr als drei Jahre im Knast gesessen. Sein Leben

ist zerstört."

Anwalt

Endrik Wilhelm

Hintergrund

Paragraf 173 des Strafgesetzbuchs stellt Inzest unter Strafe. Bestraft werden danach leibliche Verwandte und leibliche Geschwister, "die miteinander den Beischlaf vollziehen". Andere sexuelle Handlungen sind nicht erfasst. Wer mit Sohn oder Tochter schläft, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren erhalten; Sex zwischen Geschwistern oder mit Verwandten aufsteigender Linie ist mit bis zu zwei Jahren Strafe bedroht. Es kommt auf die leibliche Verwandtschaft an - der Verkehr mit adoptierten Kindern steht nicht unter Strafe. Minderjährige bleiben straffrei. Paragraf 173 ist umstritten, das Bundesverfassungsgericht billigte ihn jedoch 2008. dpa

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