Angst vor verspargelter Aussicht

Nohfelden. Viel Wind und teilweise auch mächtig Gegenwind gibt es im Landkreis St. Wendel immer wieder, wenn es um das Thema Windkraftanlagen geht. Fakt ist, der Bau von Windrädern im Außenbereich ist privilegiert. Das ist im Bundesbaugesetz, das entsprechende baurechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland liefert, so festgeschrieben

 Furcht vor zu vielen Windrädern wie diesen, die die Landschaft um Nohfelden verschandeln könnten. Archivfoto: Markus Scholz/dpa

Furcht vor zu vielen Windrädern wie diesen, die die Landschaft um Nohfelden verschandeln könnten. Archivfoto: Markus Scholz/dpa

Nohfelden. Viel Wind und teilweise auch mächtig Gegenwind gibt es im Landkreis St. Wendel immer wieder, wenn es um das Thema Windkraftanlagen geht. Fakt ist, der Bau von Windrädern im Außenbereich ist privilegiert. Das ist im Bundesbaugesetz, das entsprechende baurechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland liefert, so festgeschrieben. Eingeschränkt wird dieses privilegierte Baurecht für Windräder lediglich durch das Emissionsschutzgesetz. Dieses schützt zum Beispiel den Lebensraum bestimmter Tierarten oder den Menschen vor zu viel Lärm.

Um einen Wildwuchs beim Bau von Windanlagen zu verhindern, hatte das Saarland so genannte Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen. In der Gemeinde Nohfelden mit einer Fläche von 100 Quadratkilometern waren das gerade einmal zwei Vorrangflächen: bei Mosberg-Richweiler und bei Wolfersweiler. Doch im Oktober 2011 wurden diese Vorranggebiete vom Land aufgehoben. Das heißt, seitdem gilt wieder: Windräder können überall da gebaut werden, wo sie nicht mit dem Emissionsschutzgesetz in Konflikt geraten.

Doch was bedeutet dies konkret für die Gemeinde Nohfelden? "Wenn jemand einen Antrag stellt, um an Stelle X ein Windrad zu bauen, dann kann die Gemeinde nicht einfach sagen: Das passt uns nicht", erklärt Bürgermeister Andreas Veit (CDU). Ziel der Gemeinde müsse es sein, der Windkraft zwar Raum zu geben, aber gleichzeitig zu verhindern, dass die Landschaft verspargelt werde. Um dies zu erreichen, kann die Gemeinde im eigenen Flächennutzungsplan so genannte Konzentrationsflächen für Windenergie ausweisen. Einen ersten Entwurf hat die Gemeinde bereits aufgestellt. "Bei den Konzentrationsflächen müssen bestimmte Kriterien eingehalten werden", erklärt Veit. Diese beziehen sich beispielsweise auf den Abstand zu Wohngebieten, Biotopen, Naturdenkmälern oder Freizeiteinrichtungen. "Es ist wichtig, realitische Kriterien auszuwählen", betont Veit. Die Gemeinde kann den Abstand zu Wohnhäusern nicht völlig frei wählen, denn dann würde sie sich angreifbar machen. Deshalb arbeitet Nohfelden eng mit einem erfahrenen Planungsbüro und einem Anwalt zusammen. "Von der gesamten Gemeindefläche kommen nur die Gebiete als Konzentrationsflächen in Frage, die in der Windpotenzialstudie des Landes als geeignete Flächen ausgewiesen sind", erklärt Veit. Legt man den Planungen einen Abstand von 800 Metern zur Wohnbebauung zu Grunde, gäbe es in der Gemeinde Nohfelden 16 Konzentrationsflächen. Die beiden größten sind der Priesberg und der Diegelsberg.

Derzeit arbeitet die Gemeinde Nohfelden an einem zweiten Entwurf des Flächennutzungsplans. "Die Verwaltung will den Gremien einen Abstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung vorschlagen", teilt Veit auf SZ-Nachfrage mit. In diesem Fall würden sich die Konzentrationsflächen auf sechs im gesamten Gemeindegebiet verringern. Die größten blieben der Priesberg und der Diegelsberg. Es werde wohl Sommer nächsten Jahres, bis der Plan in Kraft tritt. In einem nächsten Schritt muss die Gemeinde dann mit Hilfe eines Bebauungsplans die konkreten Standorte der Windräder festlegen. "Im Zuge des Bebauungsplans wollen wir Einfluss auf das Gesamtbild nehmen: beispielsweise bei Farbe und Höhe der Windräder", so Veit. Damit erschöpfe sich der Einfluss der Gemeinde.

Auch habe die Gemeinde keine Handhabe, wenn Investoren Grundstückseigentümer ansprechen. "Die Investoren versuchen, möglichst viele Grundstücke zu bekommen", sagt Veit. Meist werde ein Pachtvertrag vereinbart. Dieser gibt dem Investor gegen die Zahlung einer Pacht an den Eigentümer das Recht, ein Windrad zu bauen. Der Grundstücksbesitzer ist an diesen Vertrag gebunden, so lange er läuft. Der Investor hingegen sichert sich lediglich die Option, jederzeit ein Windrad bauen zu können, er muss es aber nicht.

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