Nach der Sanierung kommt die Abrechnung

St Ingbert · Die St. Ingberter Fußgängerzone ist Sanierungsgebiet. Ist die Sanierung abgeschlossen, müssen die Haus- und Grundstücksbesitzer des Areals damit rechnen, über einen Ausgleichsbeitrag zur Kasse gebeten zu werden. Die St. Ingberter Stadtplanerinnen stellen derzeit die Daten zusammen.

Die Fußgängerzone der Stadt St. Ingbert ist hübsch anzusehen. Das dürften wohl auch die meisten Hausbesitzer in der Kaiserstraße und der direkten Umgebung so sehen. Mit der Beschaulichkeit könnte es bei einigen aber in absehbarer Zukunft zu Ende sein. Denn die Hausbesitzer könnten zur Kasse gebeten werden wegen einer umfassenden Sanierung des Quartiers, die vor über 30 Jahren ihren Anfang nahm und im Kern Mitte der 90er Jahre mehr oder weniger beendet war.

Das verblüfft auf den ersten Blick? Muss der Sparstrumpf unter der Matratze hervor wegen einer Sache, die schon historische Patina angesetzt hat?

So richtig klar ist das nicht. Denn bislang steht nach Auskunft der Verwaltung nur fest: Land und Bund wollen früher oder später Geld sehen für Sanierungsgebiete, in denen sie sich finanziell engagiert haben. Am St. Johanner Markt in Saarbrücken war das 2002 ein großes Thema und hatte damals für einigen Wirbel gesorgt. Denn die Anlieger waren der Meinung, ihre Stadt fordere viel zu viel Geld. Fest steht: Eine Sanierung dürfte in der Regel eine Wertsteigerung des Grund und Bodens bedeuten, deshalb sollen die privaten Haus- und Grundstücksbesitzer einen Beitrag zu den Kosten leisten, die die Allgemeinheit getragen hat. Abrechnen muss dies die Stadt. Wie in anderen Städten, sagt St. Ingberts Hauptamtsleiter Reinhard Bläs, sei die entsprechende Aufforderung per Post kürzlich ins Rathaus geflattert. Mit der Thematik müssen sich jetzt erstmal die beiden Stadtplanerinnen herumschlagen. Rebecca Trautmann ist seit Januar in der Abteilung, Elisabeth Geib seit vergangenen Sommer an Bord. Die beiden Frauen haben die in Rente gegangenen Verwaltungsmänner Peter Broschart und Erich Binkle ersetzt.

Eine Frist von vier Jahren

Trautmann erläutert, das Ganze gehe auf Anfang der 1980er Jahre zurück. 1981 habe der Stadtrat den förmlichen Beschluss gefasst für das innerstädtische Sanierungsgebiet. In mehreren Schritten ist es bis Mitte der 1990er Jahre ausgeweitet worden. Der Gedanke war einfach: St. Ingberts Innenstadt sollte attraktiver werden. Die Kaiserstraße wurde in der Folge zwischen Polizeiinspektion und Schange Eck inklusive eines Teils der Ludwigstraße Fußgängerzone. Auch Max-Platz, Schmelzer-Parkplatz und die gegenüberliegenden Parkflächen an der Poststraße gehören zum Sanierungsgebiet. Und auch wenn die größten Brocken des Vorhabens Mitte der 90er Jahre abgearbeitet waren, stehen kleinere Maßnahmen der vergangenen Jahre im Kontext. Etwa die Verbindung, die die Stadt von der Ludwigstraße in Richtung des Spielplatzes hinter der Alten Kirche 2008 geschaffen hat.

Irgendwann muss ein Schlussstrich gezogen werden. Das ist Aufgabe des Stadtrates. So wie er seinerzeit den Beschluss für das Sanierungsgebiet traf, muss er die Satzung auch wieder aufheben und erklären, die Ziele seien erreicht - oder nicht zu erreichen. Ob so oder so, danach muss binnen vier Jahren abgerechnet werden, sagt Stadtplanerin Geib. Um nicht kalt erwischt zu werden, sichten die Stadtplanerinnen jetzt schon die Unterlagen. Und das sind nicht gerade wenige. Unter anderem suchen sie zusammen, welche Eigentümer betroffen sein werden, und wie viel Geld genau in die Sanierung geflossen ist. Für die Abrechnung werden sie einen externen Experten hinzuziehen. Dabei wird auch geschaut, wie deutlich eine Wertsteigerung ausfällt. Denn es gibt eine Bagatellklausel. Das heißt, wenn der Betrag, den die jeweiligen Grundstücksbesitzer zum Sanierungsprojekt zuzahlen müssten, den Verwaltungsaufwand gar nicht rechtfertigt, verliefe die Sache im Sande. Für die Eigentümer wäre das wohl die perfekte Lösung.

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