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Meinung

Im Zweifel für die Helfer

Von Detlef Drewes

Ob freiwillige Feuerwehr, ehrenamtliche Vereinstrainer oder "Tafel" - ohne die nebenberuflichen Helfer wäre das soziale Netz der Bundesrepublik nicht vorstellbar. Daran will und wird auch die Europäische Kommission nichts ändern. Aber sie muss sehr wohl die Frage aufwerfen, ob die Ehrenamtlichen nicht durch soziale Schutzstandards gesichert werden sollten (Veröffentlicht am 13.04.2012)

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Meinung. Ob freiwillige Feuerwehr, ehrenamtliche Vereinstrainer oder "Tafel" - ohne die nebenberuflichen Helfer wäre das soziale Netz der Bundesrepublik nicht vorstellbar. Daran will und wird auch die Europäische Kommission nichts ändern. Aber sie muss sehr wohl die Frage aufwerfen, ob die Ehrenamtlichen nicht durch soziale Schutzstandards gesichert werden sollten. Denn der Verdacht, dass hier und da unter einem hehren Etikett eine Art unentgeltlicher Zweitberuf mit vergleichbaren Belastungen entsteht, ist nicht unbegründet. Solche Ausuferungen zu begrenzen, wäre durchaus im Sinne des Ehrenamtes, der betroffenen Organisationen und all derer, die von den Aktivitäten der Helfer profitieren.

Das richtet sich keineswegs gegen die unverzichtbare Institution oder die Leistung der Ehrenamtler selbst. Wer deren Tätigkeit wirklich respektiert, darf nicht so tun, als sei sie ein reines Freizeitvergnügen. Das ist nicht nur Anerkennung, sondern zugleich Verpflichtung. Auch den Verdacht, dass einige Organisationen aus dem unentgeltlichen Engagement ihrer Helfer wirtschaftliche Vorteile ziehen, kann man vorbehaltlos diskutieren. Dann allerdings sollte man wissen, dass diese Fragestellung nicht ins Sozial-Ressort, sondern in die Abteilung Binnenmarkt gehört. Die Ehrenamtlichen sind dafür die falsche Adresse.

Überhaupt muss die EU-Kommission mit ihrer permanenten Neigung zu überzogener Gründlichkeit sehen, dass Sozialstandards zwar richtig sind, aber auch zum Gegenteil führen können. Wer sich sozial engagieren möchte, soll dies tun können. Ohne dass ein Verein, eine Organisation ihn vereinnahmt und auslaugt - und ohne dass die Brüsseler Bürokratie ihn ausbremst. Ob das Absichern dieser Balance tatsächlich des europäischen Gesetzgebers bedarf, mag man bezweifeln angesichts der Tatsache, dass das Ehrenamt vorrangig eine deutsche (und österreichische) Errungenschaft ist.

So ist Brüssels sozialpolitisches Gewissen durchaus begrüßenswert - solange die Kommission beachtet, dass sie bestehende und gut funktionierende Modelle höchstens verbessern, nicht aber verschlechtern darf. Im konkreten Fall heißt das: Wenn man wirklich die Freiwilligendienste in den Schutz der Arbeitszeitrichtlinie einbeziehen will, kann man durchaus darüber reden. Aber nicht mit dem Ergebnis, Engagement unmöglich zu machen, sondern um es zu erleichtern. Der EU-Sozialkommissar sollte das Thema deshalb besser ad acta legen und zusätzliche Regelungen dem Ressort überlassen, in dem ohnehin über einen sinnvollen Rahmen für ehrenamtliches Engagement nachgedacht wird. Alles andere macht eine unverzichtbare gesellschaftliche Tätigkeit zum Spielball von Eurokraten, die es zwar gut meinen, aber das Gegenteil erreichen.

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