Auch im Beruf Zeit für das Ehrenamt nötig

Brandschutz Auch im Beruf Zeit für das Ehrenamt nötig Zum Artikel „Feuerwehr-Chef mit Sorgenfalten“ (Ausgabe vom 2. April) und zu anderen Texten Als 1974 neu eingeführte Ortsvorsteher oftmals nicht die Möglichkeit hatten, wegen ihrer Arbeitszeit an regulären Sitzungen oder Ausschusssitzungen teilzunehmen, wurde per Erlass im Saarland geregelt, Ortsvorstehern im öffentlichen Dienst die Teilnahme an Sitzungen, die nicht in die Abendstunden fallen, zu ermöglichen.

Analog dazu wäre dies eine Möglichkeit, Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren wie Wehrführern, Löschbezirksführern und deren Stellvertretern ebenfalls die Chance an die Hand zu geben, ehrenamtliche Aufgaben in der Arbeitszeit zu verrichten. Etwa für vorbeugenden Brandschutz wie Räumungsübungen in Schulen und Kindergärten. Reiner Uth, Mandelbachtal

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort