Ferner hielten es die Richter für kaum vorstellbar, dass die Halter allen Hunden regelmäßig Auslauf gewähren. Kontrollen hätten die Behauptung widerlegt, die Aufenthaltsbereiche der Tiere würden täglich gereinigt.
Die Betroffenen protestierten gegen Nachkontrollen auch im Haus, was das Gericht ebenfalls abgewiesen hat. So sei bei der Durchsuchung erklärt worden, es gebe keine weiteren Tiere - doch die Kontrolleure entdeckten dann im Schlafzimmerschrank eine trächtige Hündin und im Ehebett zwei Welpen. Sollte sich die Situation für die Tiere nicht verbessern, müsse die Veterinärbehörde erwägen, ob die Tierhalter als so genannte Tierhorter einzustufen sind, gegen die ein generelles Haltungsverbot ausgesprochen werden muss.
"Bereits im November 2010 und im August 2011 hat das Amtsgericht Merzig einen Durchsuchungsbeschluss erlassen", sagt der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Wolfgang Kiefer. Am 10. Oktober 2011 haben Mitarbeiter des Veterinäramts das Gelände durchsucht und Auflagen erlassen, gegen die die Familie Einspruch eingelegt habe. Doch die Anfänge reichten bis ins Jahr 1994 zurück: "Seitdem hat es immer wieder Anzeigen gegeben." Das Umweltministerium weiß von dem Fall: "Da sich das Urteil nur auf den Eilantrag der Tierhalter bezieht, handelt es sich nach wie vor um ein schwebendes Verfahren, zu dem wir keine Auskünfte geben dürfen", so eine Sprecherin.
Tierschützer verfolgen den Fall seit Jahren. "Unseres Wissens hat sich noch nichts getan", sagt eine Tierschützerin, die namentlich nicht genannt werden möchte. Sie verstehe nicht, warum keine Sofortmaßnahmen erlassen worden seien. "Ein Pferd befindet sich in einer zugeschraubten Box, warum konnte die nicht sofort vor Ort geöffnet werden?"
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Tierhalter können binnen zwei Wochen eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. ukl
































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