Vier Monate kein Kindergeld

Saarbrücken. Ihr Sohn wird einer der ersten "Bufdis" sein und freut sich darauf

Saarbrücken. Ihr Sohn wird einer der ersten "Bufdis" sein und freut sich darauf. Doch Mutter Sabine Weber (Name geändert) stellt der Bundesfreiwilligendienst (BFD) vor ein Problem, und zwar ein finanzielles: In den ersten Monaten, in denen ihr Sohn seinen Dienst in einer sozialen Einrichtung leisten wird, muss sie wohl ohne Kindergeld, derzeit 184 Euro, und womöglich auch ohne Waisenrente auskommen. Von August bis November.Mit der Waisenrente würden der verwitweten Frau dadurch jeden Monat gut 400 Euro wegfallen. "Ich bin auf diese Summe angewiesen", sagt sie und fügt hinzu: "Was mich besonders ärgert: Auf der Internet-Seite des BFD steht, mir stünde Kindergeld zu. Doch ich werde es, zunächst jedenfalls, nicht bekommen."

Mitte 2010 hat die Bundesregierung die Aussetzung der Wehrpflicht beschlossen, in Kraft trat sie bereits am 1. Juli dieses Jahres. Ein kurzer Zeitraum für ein Gesetzgebungsverfahren in Deutschland. Zu Beginn fehlte ein Passus, der während des Freiwilligendienstes einen Anspruch auf Kindergeld garantiert. Nachdem sich betroffene Eltern und die sozialen Träger beschwert hatten, einigte sich die Politik darauf, den Anspruch nachträglich festzuschreiben. Allerdings ist das Gesetz noch nicht durch - weshalb die Familienkassen vorerst kein Kindergeld auszahlen. Der Bundesrat muss noch zustimmen. "In diesem Fall handelt es sich um eine Routineangelegenheit, die Politik ist sich einig. Wahrscheinlich wird das Gesetz Anfang November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dann wird auch das Kindergeld für die Monate Juli bis Oktober rückwirkend ausgezahlt", sagt Jens Kreuter, Bundesbeauftragter für den Zivildienst im Familienministerium. Er rät Familien, die dringend auf das Kindergeld angewiesen sind, entweder die Dienststelle oder die Familienkasse um einen Vorschuss zu bitten. Er kenne Fälle, in denen es geklappt hat, sagt Kreuter.

"Wir hoffen darauf, dass das entsprechende Gesetz schon vor November vom Bundesrat abgesegnet wird", sagt Sabine Schmitt, die beim Paritätischen Wohlfahrtsverband (PWV) Rheinland-Pfalz/Saarland für den Bundesfreiwilligendienst zuständig ist. Von den 50 Freiwilligen, die beim PWV anfangen und noch Anspruch auf Kindergeld haben, könnten drei nicht aufs Kindergeld verzichten, so Schmitt. Sie setzt in solchen Fällen zunächst auf eine unkomplizierte Lösung: "Wir bieten den Betroffenen an, statt eines Bundesfreiwilligendienstes ein Freiwilliges Soziales Jahr zu machen. Dort ist der Anspruch auf Kindergeld gesetzlich verankert."

Gerd Schillo von der Arbeiterwohlfahrt (Awo) setzt auf zügige Information: "Wir sagen Kandidaten sofort, dass sie in den ersten Monaten ohne Kindergeld kalkulieren müssen." Die meisten Betroffenen könnten ein paar Monate ohne Kindergeld über die Runden kommen, ein paar Familien jedoch nicht. Vor allem aber schüre das einbehaltene Kindergeld die Skepsis gegenüber dem BFD: "Die Kindergeld-Frage stellt sich für alle BFD-ler zwischen 18 und 25 Jahren - die das Gros der Anwärter stellen. Wir brauchen eine schnelle Lösung."

Meinung

Schnellschuss verfehlt das Ziel

Von SZ-RedaktionsmitgliedGregor Haschnik

Dass viele soziale Einrichtungen kaum Freiwillige finden, liegt auch an der ungeklärten Kindergeldfrage. Sie ist symptomatisch für den Schnellschuss BFD. Die Gesetze wurden mit heißer Nadel gestrickt und werfen viele Fragen auf, die noch nicht klar genug beantwortet wurden, etwa: Unter welchen Bedingungen können Hartz-IV-Empfänger BFD leisten? Vor allem aber haben es die Ministerien - und die Dienststellen - versäumt, intensiv über den BFD zu informieren und dafür zu werben. Wohl auch deshalb, weil bei ihnen selbst teilweise noch Verwirrung herrscht. Laut einer Umfrage kennen nur 58 Prozent der 15- bis 30-Jährigen den BFD. Eindeutig zu wenig.

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