Verfassungsgericht rügt LandtagSPD-Fraktion prüft eigene Anfechtung der Wahl 2009

Saarbrücken. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat gestern den ersten Schritt zur gerichtlichen Überprüfung der Landtagswahl von 2009 getan. Die acht Richterinnen und Richter gaben einstimmig einem Bürger Recht und stellten fest: Der Landtag habe die Grundrechte des Mannes verletzt, weil die Abgeordneten bislang noch nicht über dessen Wahlanfechtung entschieden haben

Saarbrücken. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat gestern den ersten Schritt zur gerichtlichen Überprüfung der Landtagswahl von 2009 getan. Die acht Richterinnen und Richter gaben einstimmig einem Bürger Recht und stellten fest: Der Landtag habe die Grundrechte des Mannes verletzt, weil die Abgeordneten bislang noch nicht über dessen Wahlanfechtung entschieden haben. Nach dieser Untätigkeit des Parlaments - so das Fazit der Richter - könne der Kläger nun eventuell direkt seine Einwände gegen die Wahl 2009 vor dem Gerichtshof geltend machen. Dies müsse er aber in einem weiteren, besonderen Wahlprüfungsverfahren tun. Die Einzelheiten regelt das Verfassungsrecht. Danach könnten auch Fraktionen des Landtages oder mindestens sechs Abgeordnete eine solche Wahlprüfung beantragen.

Damit zum konkreten Fall. Der Kläger wehrte sich hier (zunächst) gegen die Untätigkeit des Landtages in seiner Sache seit September 2009. Er hatte damals die Landtagswahl vom 30. August 2009 angefochten. Er rügt eine Reihe vermeintlicher Wahlfehler. Diese seien so gravierend, dass die Wahl ungültig und zu wiederholen sei. Im Einzelnen beanstandet der Diplom-Jurist und NPD-Politiker unter anderem die geltende Fünf-Prozent- Klausel, die unerlaubte Wahlwerbung der Landesregierung für eine Wiederwahl der CDU-Regierung, mögliche Fehler bei der Aufstellung der Kandidaten der Linkspartei in Neunkirchen und bei der Gestaltung der Wahlzettel. Dabei geht es um einen Pfeil in Richtung CDU sowie um die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel nebst angeblicher Benachteiligung der NPD und anderer.

Zuständig für diese Wahlprüfung ist der Landtag. Er muss über die Wahlprüfung entscheiden. Diese Entscheidung kann anschließend vom Verfassungsgericht geprüft werden. Aber so weit kam es bislang nicht. Denn im Landtag ging es nach Feststellung von Gerichtspräsident Roland Rixecker nicht wirklich voran. Die Konstituierung des zuständigen Ausschusses, die Verabschiedung entsprechender Regeln und die Vorbereitung der Prüfung der Wahlanfechtungen habe objektiv einfach zu viel Zeit gefordert. Und über die Wahlanfechtung wurde bis heute nicht entschieden.

Aus Sicht der Richter verletzt diese Untätigkeit den Mann in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz. Wahlanfechtungen seien zügig zu bearbeiten, hieß es zur Begründung. Und wenn der Landtag dies nicht in einer angemessenen Zeit tue, dann müsse eventuell das Verfassungsgericht auf einen entsprechenden Antrag hin in die Bresche springen. Saarbrücken. Die SPD-Fraktion im Saar-Landtag macht jetzt Druck, um nach der heftigen Kritik des Verfassungsgerichtshofs (VGH) am Landtag eine schnelle Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren herbeizuführen. "Wir prüfen, ob wir als Fraktion selbst Rechtsmittel beim VGH einlegen", sagte SPD-Fraktionschef Heiko Maas der SZ. Entscheidend sei, dass der Landtag das Verfahren der Prüfung der Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit der Landtagswahl von 2009 beschleunige. Bereits in der Plenarsitzung am 16. Februar solle der Landtag zu einem Beschluss kommen. Maas bezeichnete den VGH-Beschluss als "große, große Blamage" für den Landtag. Ihre weiteren rechtlichen Schritte will die SPD-Fraktion morgen vom Ausgang der Wahlprüfungsausschuss-Sitzung abhängig machen, bei der das Verfahren im Lichte der VGH-Kritik beraten werden soll, so SPD-Rechts-Expertin Anke Rehlinger.

Linksfraktionschef Oskar Lafontaine sagte: "Der Verfassungsgerichtshof hat in vollem Umfang unsere Position bestätigt." Der Versuch der CDU, im Landtag eine Anhörung von mehr als 30 Zeugen in Zusammenhang mit den mutmaßlichen Mängeln bei der Aufstellung der Landtagskandidaten der Linken im Wahlkreis Ost durchzuführen, sei "unzulässig und lächerlich". Die Zeugenaussagen liegen dem Landtag bereits vor. CDU-Fraktionschef Klaus Meiser zeigte sich sicher, dass die VGH-Hinweise von seiner Fraktion aufgenommen werden. Claudia Willger-Lambert (Grüne) betonte, dass der Ausschuss bis Ostern eine Vorlage fürs Plenum erarbeiten werde. Der VGH brauche auch Zeit für Beschlüsse, wie das Thema Nichtraucherschutz zeige. Christian Schmitt, FDP-Fraktionschef, meinte, auch die SPD habe nicht auf mehr Tempo gedrängt. dik

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