Umweltressort macht Firma Bahnlog Auflagen zu Grundwasserschutz

Kirkel. Die Firma Bahnlog darf auf dem Gelände des Kirkeler Gleisbauhofs weiterhin Schotter und Bahnschwellen aufarbeiten, muss aber künftig Anordnungen des Landesamts für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) beachten. Das teilte das Umweltministerium nach Angaben des früheren Chefs des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), Joachim Götz, am Freitag im Umweltausschuss mit

Kirkel. Die Firma Bahnlog darf auf dem Gelände des Kirkeler Gleisbauhofs weiterhin Schotter und Bahnschwellen aufarbeiten, muss aber künftig Anordnungen des Landesamts für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) beachten. Das teilte das Umweltministerium nach Angaben des früheren Chefs des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), Joachim Götz, am Freitag im Umweltausschuss mit. Das Ministerium habe argumentiert, dass es eine "historische Planfeststellung" aus der Zeit des wilhelminischen Kaiserreichs gebe, auch wenn dazu keine Unterlagen mehr auffindbar seien - eine Darstellung, die die Linke "lachhaft" nannte. Allerdings solle es jetzt eine wasserrechtliche und immissionsschutzrechtliche Anordnung geben, die vorsehe, die Schredderanlagen einzuhausen und den Boden abzudichten. Ein Ministeriumsvertreter erklärte laut Götz, dass sich die Umsetzung jedoch noch eineinhalb Jahre hinziehen könnte, wenn die Firma Rechtsmittel einlegen sollte. Das Gelände befindet sich laut Götz im Wasserschutzgebiet, weil es Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnung auch für den Saarbrücker Raum sei. Derzeit wasche der Regen Schadstoffe vom Schotter und den mit Spritzmitteln kontaminierten Bahnschwellen ab, die so ins Grundwasser oder in die Kanalisation flössen, so Götz. nof

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort