Thieser kritisiert Videokontrolle am Arbeitsplatz

Saarbrücken · In einem Bericht spart die Saar-Datenschutzbeauftragte Thieser nicht an Kritik: Videoüberwachung am Arbeitsplatz wird demnach oft rechtswidrig eingesetzt. Positiv sieht sie den Rückgang unzulässiger Videokameras.

Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz sowie in Handel und Gewerbe wird im Saarland häufig rechtswidrig eingesetzt. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlandes, Judith Thieser (CDU), hervor, der jetzt der Landesregierung und dem Landtag in Saarbrücken übergeben wurde.

Videoüberwachungen gebe es im Baugewerbe, im produzierenden Gewerbe, in der Gastronomie und im Museum, "und die Beschäftigen sind hierdurch einem ständigen, häufig unzulässigen Überwachungsdruck ausgesetzt", heißt es in der Untersuchung, in der allerdings keine konkreten Zahlen genannt werden. Es ist der erste Bericht des 2011 neu eingerichteten unabhängigen Datenschutzzentrums, das neben dem öffentlichen Datenschutz seither auch für private Unternehmen und andere nicht-öffentliche Stellen zuständig ist. Als "besonders gravierend" bezeichnet die Datenschutzbeauftragte Thieser einen Fall, bei dem der Inhaber einer Gaststätte die Mitarbeiter mit Hilfe einer Kamera von zu Hause überwacht habe. Dann habe er angerufen und sich über die Kleidung des Personals beschwert.

Darüber wurde nach ihren Angaben mit einer Prüfsoftware unter anderem festgestellt, dass auf über 630 Firmen-Webseiten nicht die datenschutzkonformen Voraussetzungen eingehalten hätten. In Zusammenarbeit mit der IHK seien Hilfestellungen angeboten worden. Als erfreuliche Entwicklung bezeichnete Thieser den Rückgang unzulässiger Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum in den letzten beiden Jahren.

In einem Fall sei eine Anlage auf Veranlassung ihrer Behörde demontiert worden, da es sich um eine unzulässige verdeckte Videoüberwachung gehandelt habe. In zahlreichen Fällen sei die Aufzeichnungsdauer nachträglich auf die zulässigen 24 Stunden begrenzt worden. Zuvor seien meist zwischen 72 Stunden bis zu zwei Wochen aufgezeichnet worden, so Thieser.

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