Storm für aktive Gesundheitspolitik

Saarbrücken. Das Saarland wird laut Gesundheitsminister Andreas Storm (CDU) als erstes Bundesland ein Landesgremium zur Verzahnung von ambulanter und stationärer medizinischer Versorgung einrichten. Wie Storm gestern mitteilte, wird die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf aus seinem Hause am Freitag beschließen. Dieser werde noch in diesem Jahr vom Landtag beschlossen

Saarbrücken. Das Saarland wird laut Gesundheitsminister Andreas Storm (CDU) als erstes Bundesland ein Landesgremium zur Verzahnung von ambulanter und stationärer medizinischer Versorgung einrichten. Wie Storm gestern mitteilte, wird die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf aus seinem Hause am Freitag beschließen. Dieser werde noch in diesem Jahr vom Landtag beschlossen. Das Landesgremium, dessen Gründung erst durch ein neues Bundesgesetz ermöglicht wurde, soll nach den Worten des Ministers Konzepte für eine medizinische Versorgung "aus einem Guss" entwickeln.Stimmberechtigte Mitglieder des Gremiums werden die Kassenärztliche Vereinigung (KV), die Saarländische Krankenhausgesellschaft (SKG), die Krankenkassen und das Land sein. Diese tragen laut Storm die "Finanzierungs- und Umsetzungsverantwortung" für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung. Daneben sollen weitere Beteiligte in das Landesgremium berufen werden können, die aber kein Stimmrecht haben. Es sind dies weitere Sozialleistungsträger, Landesärzte- und Psychotherapeutenkammer, Patientenorganisationen, Pflege- und Apothekerverbände sowie die Kommunen. Wie der Minister auf Anfrage erläuterte, steht noch nicht fest, wer als Patientenvertreter vorgesehen ist. Dies werde man per Verordnung regeln, wenn der Landtag das Gesetz verabschiedet hat.

Für die Planung innerhalb der Sektoren des Gesundheitswesens - ambulante und akut-stationäre Versorgung sowie Rehabilitation - sind derzeit unterschiedliche Akteure zuständig. Während im ambulanten Bereich die KV mit den Krankenkassen die Bedarfsplanung ohne ein Mitentscheidungsrecht des Landes gestaltet, hat das Land bei der akut-stationären Krankenhausplanung ein Alleinentscheidungsrecht. Im Reha-Bereich gibt es Verträge der Krankenkassen mit den Leistungserbringern.

Nach Meinung von Storm besteht daher die Gefahr, dass "aneinander vorbei geplant" wird. Die Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung bei der Bedarfsplanung sei "nicht mehr zeitgemäß". Eine "aktive Gesundheitspolitik" des Landes sei unverzichtbar. Dabei gehe es darum, "sowohl eine Unter- als auch eine Überversorgung zu vermeiden".

Beschlüsse der vier stimmberechtigten Mitglieder des neuen Gremiums sollen mit einer Drei-Viertel-Mehrheit gefasst werden und empfehlenden Charakter haben. Laut Storm wären sie aber "politisch verbindlich". Im Referentenentwurf des Ministers war zunächst sogar vorgesehen, dass Beschlüsse auch bei Stimmengleichheit zustande kommen können. In diesem Fall hätte das Votum des Ministers den Ausschlag gegeben. Wie Storm ausführte, hat sich das Ministerium nach der Anhörung der Verbände aber gegen eine solche Lösung entschieden, da sie die "Funktionsfähigkeit" des Gremiums gefährdet hätte.

KV-Chef Dr. Gunter Hauptmann und SKG-Chef Günter Möcks hoben hervor, dass das Land angesichts einer älter werdenden Gesellschaft und des Nachwuchsmangels im ärztlichen und pflegerischen Bereich vor besonderen Herausforderungen stehe. Diesen müsse sich das neue Gremium stellen. Probleme an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung gebe es gerade bei schweren Erkrankungen. Das neue Gremium solle für den Patienten einen "reibungslosen Übergang" von einem Versorgungssektor zum nächsten gewährleisten.

Christiane Firk von der AOK als Vertreterin der gesetzlichen Krankenkassen benannte als ein Ziel des neuen Gremiums unter anderem, "Doppeluntersuchungen" zu vermeiden.

Foto: Oliver Dietze

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