Storm-Studie widerspricht Toscani bei Ausgaben für Schwerbehinderte

Saarbrücken. Ein von Sozialminister Andreas Storm (CDU) in Auftrag gegebenes Gutachten des Kölner Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) sieht im Gegensatz zum PWC-Gutachten der Haushaltsstrukturkommission keinen Spielraum für Ausgabenkürzungen in der Behindertenhilfe. Das geht aus einer Zusammenfassung des Gutachtens hervor, die der SZ vorliegt

Saarbrücken. Ein von Sozialminister Andreas Storm (CDU) in Auftrag gegebenes Gutachten des Kölner Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) sieht im Gegensatz zum PWC-Gutachten der Haushaltsstrukturkommission keinen Spielraum für Ausgabenkürzungen in der Behindertenhilfe. Das geht aus einer Zusammenfassung des Gutachtens hervor, die der SZ vorliegt. Die Ergebnisse stehen auch im Widerspruch zu Äußerungen von Finanzminister Stephan Toscani (CDU), der im Oktober unter Berufung auf das PWC-Gutachten noch von einem Einsparvolumen in diesem Bereich in Höhe von 20 Millionen Euro ausgegangen war.Die Wirtschaftsprüfer von PWC hatten dies vor allem damit begründet, dass im Saarland der Zuschussbedarf bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit 133,49 Euro je Einwohner um 43,62 Euro je Einwohner höher als in Baden-Württemberg sei, obwohl es dort eine mit dem Saarland vergleichbare Schwerbehindertenquote gebe.

Das ISG kommt nun zu dem Ergebnis, dass die Aussagen des PWC-Gutachtens gleich in mehrfacher Hinsicht nicht haltbar sind. Erstens seien die von PWC angeführten "Kosten pro Einwohner" kein qualifizierter Maßstab. Vielmehr komme es auf die "Kosten pro Fall" an, die "teils rechtlich vorgegeben, teils nicht beeinflussbar" seien. Zweitens sei es im Gegensatz zu den Annahmen von PWC nicht möglich, die Zahl der Leistungsbezieher in nennenswertem Ausmaß zu verringern, da die Betroffenen einen rechtlich begründeten Leistungsanspruch hätten. Und drittens sei die von PWC angeführte Schwerbehindertenquote "kein geeigneter Vergleichsmaßstab", da es sich bei den Schwerbehinderten und den Leistungsbeziehern der Eingliederungshilfe um "unterschiedliche Personenkreise" handle. Schließlich diene die Eingliederungshilfe auch der Vorbeugung einer Behinderung.

Nennenswert höhere Ausgaben als im Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer weise das Saarland ohnehin nur bei den heilpädagogischen Leistungen für Kinder unter sieben Jahren auf. Hier seien die Bezugsquoten aber nicht miteinander vergleichbar, da es Probleme bei der "statistischen Zuordnung"gebe.

Anders als PWC geht das ISG in Zukunft nicht von einer demographischen Rendite aus. Vielmehr sei mit steigenden Bezugsquoten und Fallkosten zu rechnen. Dieser Effekt werde "sich stärker auswirken als der erwartete Bevölkerungsrückgang". Gründe für den Anstieg der Leistungsbezieher seien "höhere Überlebenschancen von Neugeborenen", eine Ausweitung der Prävention bei Minderjährigen, eine Zunahme insbesondere von psychischen Behinderungen im mittleren Lebensalter sowie eine steigende Lebenserwartung älterer Schwerbehinderter. nof

Foto: Oliver Dietze

Foto: CDU

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