Stimmzettel als Hausaufgabe

Saarbrücken. Der Präsident war am Vormittag bester Laune und gelegentlich zum Scherzen aufgelegt

 Acht Verfassungsrichter haben gestern über die Anfechtungen der Landtagswahl 2009 entschieden. Sie stellten Verstöße fest, aber nicht die Notwendigkeit deshalb neu zu wählen. Foto: Becker & Bredel

Acht Verfassungsrichter haben gestern über die Anfechtungen der Landtagswahl 2009 entschieden. Sie stellten Verstöße fest, aber nicht die Notwendigkeit deshalb neu zu wählen. Foto: Becker & Bredel

Saarbrücken. Der Präsident war am Vormittag bester Laune und gelegentlich zum Scherzen aufgelegt. "Nach unserer Auffassung ist der Pfeil im Laufe der Jahre gewachsen", gab der Chef des saarländischen Verfassungsgerichtshofes, Professor Roland Rixecker, der Landeswahlleiterin Karin Schmitz-Meßner beiläufig mit auf den Weg, als sie sich um Erklärungsversuche bemühte, warum bei der Landtagswahl 2009 der Orientierungspfeil auf dem amtlichen Stimmzettel in das Kästchen der CDU ragte.Der verlängerte Orientierungspfeil führte letztlich zu einer von insgesamt drei Beschwerden, mit denen sich die acht Verfassungsrichter gestern im Schwurgerichtssaal des Landgerichtes beschäftigten. In ihrem Urteil mahnten sie am frühen Abend dann ausdrücklich die Gestaltung des Stimmzettels an: Sowohl der Orientierungspfeil als auch die Reihenfolge der Parteien muss überarbeitet werden. Allerdings sei weder durch diese Verstöße, noch durch unzulässige CDU-Wahlwerbung durch die frühere Regierung oder die weiteren Anfechtungsgründe die Gültigkeit der Wahl berührt, so die Richter. Die Beschwerdeführer von SPD, aus Reihen der Linken und eines Juristen aus dem Umfeld der NPD verfehlten damit ihr Ziel.

Die mehr als vierstündige Verhandlung wirkte offenbar ermüdend auf die Juristen. Zwei Richtern, das registrierten Beobachter, fielen mitunter die Augen zu. Die drei Frauen und fünf Männer mit violettem Samt auf den schwarzen Roben schrieben jedenfalls gestern Rechtsgeschichte, wie Rixecker betonte: Im Bemühen, Unregelmäßigkeiten bei der Listenaufstellung der Linkspartei im Wahlkreis Neunkirchen aufzuklären, wurde erstmals ein Zeuge vor dem Verfassungsgerichtshof vernommen. Die Vertreter von CDU, Grünen und Linken saßen übrigens mit Innenminister Stephan Toscani (CDU) und den Landtagsjuristen auf den Plätzen im Gerichtssaal, auf denen bei Strafverfahren die Angeklagten Platz nehmen müssen. Die FDP hatte - vielleicht, weil sie nicht auf die Anklagebank wollte - auf eine Beteiligung verzichtet.

In dem komplexen Verfahren wurden drei Wahlanfechtungen von sechs Beschwerdeführern verhandelt. Im für die Regierung ungünstigsten Fall hätte der Landtag neu gewählt werden müssen. Rixecker mahnte am Abend: "Der Landtag und die Regierung des Saarlandes dürfen ihre Arbeit fortsetzen, sie müssen es aber auch." Die Richter gaben der Politik damit ausdrücklich Hausaufgaben auf, etwa was die Überarbeitung der Stimmzettel betrifft. Toscani begrüßte die Entscheidung und sicherte gestern bereits zu, dass der Orientierungspfeil künftig entfallen solle.

Schon im Lauf der Verhandlung am Vormittag deutete sich an, dass die Verfassungsrichter nicht zu einer Neuwahl tendierten. Offenkundig wurde das mit der schlussendlich zügigen Zeugenvernehmung. Und auch die beiden vom Gericht berufenen Gutachter signalisierten Entwarnung. Diese Professoren hatten sich zur Wirkung der verfassungswidrigen CDU-Wahlwerbung durch die Regierung, zur Parteienreihenfolge auf dem Stimmzettel und zu dem Orientierungspfeil auf dem Stimmzettel geäußert. Alle drei in den Wahlanfechtungen angemahnten Punkte waren nach Ansicht der Wissenschaftler einzeln und in ihrer Gesamtheit nicht ausreichend, um eine maßgebliche Beeinflussung des Wahlausganges zu begründen. Das Gericht folgte deren Darstellung.

Beschäftigen muss Landtag und Regierung die Weisung der Richter, die Regelung für die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel zu ändern und die Fünf-Prozent-Hürde auf den Prüfstand zu stellen.

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