Stengel zu Geldstrafe verurteilt

Saarbrücken. Der Strafprozess gegen den Schiffweiler Bürgermeister Wolfgang Stengel (SPD) vor dem Landgericht ist zu Ende. Am Ende des sechsten Verhandlungstages verkündete gestern Nachmittag die Vorsitzende Richterin das Urteil der Strafkammer: Der 45-Jährige wird wegen des Sich-Beschaffens und des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt

Saarbrücken. Der Strafprozess gegen den Schiffweiler Bürgermeister Wolfgang Stengel (SPD) vor dem Landgericht ist zu Ende. Am Ende des sechsten Verhandlungstages verkündete gestern Nachmittag die Vorsitzende Richterin das Urteil der Strafkammer: Der 45-Jährige wird wegen des Sich-Beschaffens und des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt. Er muss eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro zahlen, insgesamt 7500 Euro.

Äußerlich gefasst, mit nahezu versteinerter Miene hörte der vorläufig vom Dienst suspendierte Politiker der Urteilsbegründung zu. Sollte die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig werden, so gilt er als vorbestraft. Er verliert bei dieser Strafe zwar nicht automatisch sein Amt. Aber er muss fürchten, dass die Kommunalaufsicht des Innenministeriums seine Entlassung betreibt. Die Strafrichter gehen davon aus, dass dies passieren wird. Sie haben den Verlust des Bürgermeisteramtes als Folge der abgeurteilten Taten bereits strafmildernd berücksichtigt.

Die Strafkammer ist überzeugt, dass der Angeklagte zwischen Oktober 2004 und Juli 2007 mit seinem Laptop im Internet gezielt Seiten mit kinderpornografischen Inhalten aufgesucht und sich entsprechende Bilder angesehen habe. Mehr als 300 dieser Bilder, die in rekonstruierten Speichern des Computers gefunden worden waren, seien Gegenstand der Verurteilung. Die Thesen der Verteidigung, dass diese Bilder von außen, durch Viren aus dem Internet, durch Fernsteuerung oder durch politisch motivierte Sabotage in den Rechner gekommen sein könnten, seien widerlegt. Jemand habe an unterschiedlichen Tagen, oft zur späten Abendstunde, gelegentlich im Zuge politisch bedingter Arbeiten über die Tatstatur des Computers entsprechende Seiten aufgerufen. Und das in einer so großen Zahl, dass es kein Zufall sein könne. Ein solcher Zugriff durch die Ehefrau und den gemeinsamen Sohn sei auszuschließen. Damit verbleibe nur der Angeklagte als Täter. Das habe der 45-Jährige anfangs gegenüber der Polizei bestätigt. Da habe er gesagt, er sei regelmäßig auf normalen Pornoseiten gewesen. Und: Er habe auch Seiten mit nackten Kindern angesehen. Wenn er dies heute in Abrede stelle, dann sei dies eine Schutzbehauptung.

Der Angeklagte und seine Verteidiger haben gegen dieses Urteil Revision eingelegt. Die Anwälte kritisieren vor allem die Sichtweise der Richter, dass allein das Ansehen solcher Seiten im Internet und die damit verbundene automatische Abspeicherung im Computer bereits strafbar sei. So etwas kriminalisiere Hunderttausende von Bürgern, die per Zufall auf irgendwelchen Seiten im Internet gelandet sind. Dies sei juristisches Neuland und ein Fall für den Bundesgerichtshof.

Meinung

Fairer Prozess - Hartes Urteil

Von SZ-Redakteur

Wolfgang Ihl

Es war ein fairer Prozess, an dessen Ende die Richter den Bürgermeister von Schiffweiler verurteilt haben. Sechs Sitzungstage lang haben sie sich alle Tatsachen und Wertungen angehört, die für oder gegen die Schuld des Angeklagten sprechen. Schließlich waren sie von der Schuld des Bürgermeisters überzeugt. Darauf, auf die innere Überzeugung der Richter erster Instanz, kommt es zunächst einmal an.

Kritiker werden nun sagen: Es ist keine zu 100 Prozent nachgewiesene Schuld. Das stimmt. Aber 100 Prozent Gewissheit sind selten im Leben und erst recht bei Gericht. Also reicht es für eine Verurteilung aus, wenn am Ende alle vernünftigen Zweifel schweigen. Das ist dann eine zu 90 Prozent oder mehr nachgewiesene Schuld. So wie im Fall des Bürgermeisters. Solche Fälle sind die schweren Urteile für die Richter und die harten Urteile für die Angeklagten. Weil sie immer noch die Möglichkeit des Irrtums in sich tragen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort