SPD und Linken-Mitglieder fechten Ergebnis der Landtagswahl 2009 an

Saarbrücken. Die SPD-Landtagsfraktion und vier Mitglieder der Linken haben beim saarländischen Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen die Landtagswahl 2009 eingereicht. Die SPD beruft sich darauf, dass die damalige CDU-Alleinregierung vor der Wahl mit Steuermitteln für die CDU geworben habe. Dadurch habe sie der CDU einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil verschafft

Saarbrücken. Die SPD-Landtagsfraktion und vier Mitglieder der Linken haben beim saarländischen Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen die Landtagswahl 2009 eingereicht. Die SPD beruft sich darauf, dass die damalige CDU-Alleinregierung vor der Wahl mit Steuermitteln für die CDU geworben habe. Dadurch habe sie der CDU einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil verschafft. Die SPD-Abgeordnete Anke Rehlinger verweist dabei auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom Juli 2010, wonach die CDU-Regierung durch Publikationen und Schreiben an Landesbedienstete gegen das Gebot der Neutralität im Wahlkampf verstoßen habe. Außerdem begründet Rehlinger die Klage damit, dass ein Pfeil auf den Wahlzetteln ins Feld der CDU geragt hatte. Dadurch sei das Wählerverhalten "unterbewusst" zugunsten dieser Partei beeinflusst worden.Darüber hinaus haben vier Mitglieder der Linken ebenfalls Verfassungsklage eingereicht. Ihr Rechtsanwalt, der Verfassungsrichter Hans-Georg Warken (CDU), bemängelt in seiner Klage Verstöße gegen Wahlrechtsgrundsätze bei einer Versammlung, auf der vor der Landtagswahl die Neunkircher Wahlkreisliste der Linken bestimmt wurde. So wäre seinen Angaben zufolge der heutige Landtagsabgeordnete Ralf Georgi (Linke/Foto: Partei) gar nicht in die Stichwahl gekommen, wenn es mit rechten Dingen zugegangen wäre.

Eidesstattlichen Versicherungen zufolge sollen Teilnehmer der Versammlung mehrere Stimmzettel für einen Wahlgang erhalten haben. Zudem sollen Parteimitglieder, die nicht im Saarland wohnten, mitgestimmt haben. Auch ein Türke, der aufgrund seiner Staatsangehörigkeit nicht wahlberechtigt gewesen sei, habe eine Wahlkarte erhalten. Weiter bestehe der Verdacht, dass Stimmkarten gekauft wurden. Es sei keine geheime Wahl möglich gewesen. Außerdem habe der damalige Bundesvorsitzende Oskar Lafontaine Vorstellungsreden von Bewerbern abgebrochen, obwohl er keine Funktion in der Sitzungsleitung gehabt habe.

Der Landtag hatte im Februar mit den Stimmen von CDU, FDP, Grüne und Linken mehrere Wahlanfechtungen zurückgewiesen. Staatskanzlei-Chef Karl Rauber (CDU) warf in der Plenarsitzung mit Blick auf die Wirkung der gerügten Anzeigenserie der CDU-Regierung auf das Wahlverhalten die rhetorische Frage auf, ob die Wähler wirklich so dumm seien, sich davon beeinflussen zu lassen. Mit Blick auf die Neunkircher Listenaufstellung bei der Linken argumentierte die Jamaika-Koalition, hier stehe eben Aussage gegen Aussage. nof

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