Richter verwerfen NPD-Anträge

Saarbrücken. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat gestern die Anträge des Landesverbands der NPD in zwei sogenannten Organstreitverfahren gegen den Landtag des Saarlandes verworfen.

Hintergrund war, dass sich die Rechtsextremen durch die Fünf-Prozent-Sperrklausel, die im saarländischen Landtagswahlrecht festgeschrieben ist, sowie durch das bestehende Sitzzuteilungsverfahren benachteiligt gegenüber anderen Parteien sehen. In seinen Anträgen hatte der NPD-Landesverband die Auffassung vertreten, der Landtag habe es unterlassen, die Einführung einer Alternativstimme für die Wähler und eine Änderung des geltenden Sitzzuteilungsverfahrens zu prüfen. Zuvor hatte der Landtag bereits entsprechende Gesetzesentwürfe der Piraten-Fraktion abgelehnt.

Der Verfassungsgerichtshof hatte dem Landtag in einer Entscheidung vom 18. März zwar aufgetragen, zu prüfen, ob eine Fünf-Prozent-Klausel nötig für ein funktionierendes Parlament im Saarland ist. Dieser Verpflichtung kommt er laut Auffassung des Verfassungsgerichtshofs durch Anhörungen von Sachverständigen, Verfassungsrichtern und Politikwissenschaftlern jedoch nach. Außerdem bliebe noch genügend Zeit, da die nächsten Landtagswahlen im Saarland regulär erst im Jahr 2017 anstehen. Wie der Verfassungsgerichtshof weiter mitteilte, laufen die Prüfungen seitens des Landtags zurzeit noch.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort