Politik will Wildtier-Verbot im Zirkus

Saarbrücken · Ein breites politisches Bündnis aus allen fünf Landtagsfraktionen ist für ein Verbot der Haltung von Bären, Elefanten und Giraffen in Zirkussen. Eine entsprechende Forderung wollen sie am Mittwoch an die Bundesregierung richten.

Beim Einsatz für Zirkustiere kennt die Landespolitik keine Parteigrenzen. Dressierte Affen, die an Geräten herumturnen, ein Elefant, der sich auf die Hinterbeine stellt oder Giraffen, die durch die Manege traben - diese Bilder sollen bald der Vergangenheit angehören, da sind sich CDU, SPD, Linke, Piraten und Grüne einig. In der ersten Landtagssitzung nach der Sommerpause am Mittwoch wollen sie einen gemeinsamen Vorstoß unternehmen. Fraktionsübergreifende Anträge haben Seltenheitswert - seit der Landtagswahl gab es das anlässlich des Élysée-Jubiläums, zum besseren Opferschutz für vergewaltigte Frauen und bei der Erhöhung der Abgeordneten-Diäten. Nun also die Zirkustiere.

Eine Entscheidungsbefugnis hat das Saarland in dieser Frage nicht. Die Fraktionen wollen die Bundesregierung aber auffordern, die Haltung bestimmter Wildtiere wie Großbären, Elefanten und Giraffen in Zirkussen per Rechtsverordnung zu verbieten. Nach dem neuen Tierschutzgesetz wäre eine solche Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfte, möglich.

Artgerechte Haltung fragwürdig

Im November 2011 hatte bereits der Bundesrat in einer Entschließung ein Wildtierverbot für den Zirkus gefordert. Die Länderkammer begründete dies damit, dass ein angemessener Schutz der Tiere in solchen Einrichtungen nicht möglich sei. Auf eine Verordnung der Bundesregierung warten Tierschützer aber bis heute. "Die Tiere haben aufgrund der engen Transportwagen keinen Auslauf, keinerlei Rückzugsmöglichkeiten und können schlicht, nicht zuletzt wegen des ständigen Zwangs zur Mobilität, nicht artgerecht gehalten werden", heißt es auch im Antragstext, den CDU, SPD, Linken, Piraten und Grüne am Mittwoch im Landtag beschließen wollen.

Das für den Tierschutz zuständige Bundesagrarministerium verwies auf Anfrage der SZ darauf, dass die Bundesländer schon heute die Pflicht hätten, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu ahnden. Zum geforderten Verbot erklärte eine Sprecherin: "Die Voraussetzung dafür ist, dass die Tiere der jeweiligen Art an wechselnden Orten nur unter erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden gehalten oder zu den wechselnden Orten nur unter erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden befördert werden können. Vor einem Verbot muss ausgeschlossen werden, dass diese Leiden nicht durch andere Haltungs- oder Beförderungsbedingungen wirksam abgestellt werden können." Ein milderes Mittel ist aus Sicht des Ministeriums auch die Zirkusregisterverordnung, mit der 2008 eine zentrale Datenbank geschaffen wurde. Sie soll es den Ländern erleichtern, die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen bei Wanderzirkussen zu überprüfen. Denn der ständige Ortswechsel der Zirkusse erschwere die Überwachung durch Behörden. Die Landtagsfraktionen halten dagegen: Das Register habe keine spürbare Verbesserung gebracht.

Der Bund begründet seine Zurückhaltung auch mit hohen verfassungsrechtlichen Hürden, da ein Verbot einen Eingriff in Grundrechte der Berufs- und Eigentumsfreiheit von Zirkusbetreibern und Tierlehrern darstelle. Der Bundesrat kam 2011 nach einer juristischen Prüfung zu einem anderen Schluss: ein Verbot stelle lediglich einen geringfügigen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar, nicht aber in die besonders geschützte Berufswahl. Auch erinnerte der Bundesrat - wie jetzt die Landtagsfraktionen - daran, dass der Tierschutz im Grundgesetz verankert ist. Seit 2002 schreibt die Verfassung vor, dass der Staat "in Verantwortung für die künftigen Generationen" nicht nur natürliche Lebensgrundlagen schützen muss, sondern auch die Tiere.

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