Kein neues Verfahren für Hugo Lacour

Saarbrücken. Der größte Wunsch des früheren Saarbrücker Rotlichtkönigs Hugo Lacour (Foto: bub) geht vorläufig nicht in Erfüllung

Saarbrücken. Der größte Wunsch des früheren Saarbrücker Rotlichtkönigs Hugo Lacour (Foto: bub) geht vorläufig nicht in Erfüllung. In einer aktuellen Entscheidung hat das Saarbrücker Landgericht den Antrag des inzwischen 66-jährigen Lacour zurückgewiesen, womit der Prozess um den Mord an dem Saarbrücker Kaufmann Heinz Weirich, für den er 1993 eine lebenslängliche Freiheitsstrafe erhalten hatte, neu aufgerollt werden sollte.Nun will Lacours Anwalt Walter Teusch mit einer Beschwerde beim Oberlandesgericht erreichen, dass es doch noch zu einer erneuten gerichtlichen Untersuchung des Falles Weirich kommt, der im Sommer 1985 spurlos verschwunden war. Und obwohl dessen Leiche nie gefunden wurde, war der Saarbrücker Lebemann in einem Indizien-Prozess verurteilt worden, weil plötzlich Auto und Vermögen von Weirich bei Lacour aufgetaucht waren. Als Mitinhaber eines Eros-Centers beziehungsweise Teilhaber an der Bar "La Cascade" waren Weirich und Lacour im selben Milieu aktiv. Bis zum Verschwinden des Kaufmanns im Jahr 1985.

Während Lacour schon bei seiner Verurteilung beteuert hatte, kein Mörder zu sein und Weirich nicht umgebracht zu haben, kündigte er bei seiner Freilassung vor eineinhalb Jahren an, dass er die Wiederaufnahme des Verfahrens anstreben wolle. Nach Darstellung von Teusch spielt dabei eine Zeugin eine wesentliche Rolle, die Weirich noch nach dessen angeblicher Ermordung in Saarbrücken gesehen haben will.

Diese Frau, die zwischenzeitlich in Griechenland gelebt habe, sei nun zurück im Saarland, so Teusch. Sie könne sich an die Begegnung mit Weirich deshalb so gut erinnern, weil sie während ihrer letzten Schicht in einem Saarbrücker Club stattgefunden habe und weil man sich über ein gerade ausgetragenes Länderspiel unterhalten habe.

Allerdings, so der Rechtsanwalt, habe das Landgericht Zweifel an der Aussagekraft der Zeugin, weil es als unwahrscheinlich angesehen werde, dass sich ein Mensch an Einzelheiten eines Gesprächs, das 25 Jahre zurückliege, noch erinnern könne. Nun hofft Teusch, über eine Beschwerde beim Oberlandesgericht mehr zu erreichen. gf

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