Jagdgesetz der großen Koalition unter Beschuss

Saarbrücken · Kaum ist der Jagdgesetzentwurf von CDU- und SPD-Fraktion fertig, gehen Opposition und Naturschützer dagegen in Stellung. Auch der Landesjägermeister ist „enttäuscht“ über manche Entwurfsinhalte.

. Lange hat es gedauert, bis der Gesetzentwurf von CDU- und SPD-Fraktionen zur Jagd im Saarland fertig war. Die Wunden, die sich die Christdemokraten beim Streit mit Grünen und FDP um das Jagdgesetz in der Jamaika-Koalition von 2009 bis Ende 2011 zuzogen, mussten wohl erst vernarben. Doch heute legen CDU und SPD ein Gesetz im Landtag vor, das deutlich machen soll, dass "Jäger dem Naturschutz und dem Tierschutz in besonderem Maße verpflichtet sind und die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Staatszielbestimmung Tierschutz berücksichtigen und umsetzen". Die Jagd sei in die "Nachhaltigkeitsstrategie des Saarlandes" eingebettet, betont die schwarz-rote Koalition.

Bis zu 5000 Euro Bußgeld

Wer künftig an Treibjagden teilnehmen will, muss sehr gut schießen können und dies nachweisen. Jagdhunde dürfen an flugfähigen Wildenten ausgebildet werden, wildernde Hunde und Katzen nicht mehr gejagt werden. Allerdings kann die Polizei den Abschuss wildernder Hunde gestatten. Wer Wildtieren unnötige Leiden nicht erspart, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen. Ab 2016 soll die giftige Bleimunition verboten sein. Und das Anlocken von Wildschweinen mit Mais und Rehen mit Äpfeln ("Kirrung") zwecks Abschuss ist zulässig.

Der Saar-Vize des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Michael Grittmann, sagte der SZ: "Der BUND lehnt die Ausbildung von Jagdhunden aus Tierschutzgründen grundsätzlich ab. Dem Tierschutz ist nicht genüge getan, wenn man die Ausbildung an wild lebenden Enten zulässt." Die Verwendung von Bleimunition sei sofort zu verbieten. "Sollen in den zwei Jahren noch die Vorräte aufgebraucht werden?", fragte der BUND-Vize.

Die jagdpolitische Sprecherin der Piratenfraktion, Jasmin Maurer, sagte zur Jagdhundeausbildung: "Ich sehe keinen Grund, wildlebende Enten weiter dieser Quälerei auszusetzen." Vehement rügte sie die Abschaffung der Bleimunition erst 2016. "Die Verbraucher werden beim Konsum von Wild weiterhin der unnötigen Gefahr einer Bleivergiftung ausgesetzt", so Maurer. Hubert Ulrich, Jagdexperte der Grünen, sagte, den Wildenten würden zeitweise bei der Jagdhundeausbildung die Flügel festgebunden, zudem könnten weiter Füchse zum Jagdhundetraining genutzt werden. "Die Regelung ist ein durchsichtiger Trick", so Ulrich. Da der Tierschutz Verfassungsrang genieße, seien 5000 Euro Bußgeld bei Verstößen dagegen keine wirksame Abschreckung.

Linksfraktionsvizin Dagmar Ensch-Engel sieht die Jagdhundausbildung ebenso kritisch. Kirrungen führten zudem zu einer Änderung des "arttypischen Verhaltens" der Tiere.

"Juristisch nicht haltbar"

Landesjägermeister Daniel Hoffmann sagte, er sei "ziemlich enttäuscht" über einige Inhalte des Gesetzentwurfs. So seien die Bestimmungen über jagende Hunde, die Reviergrenzen überschritten, "juristisch nicht haltbar". Zudem beachte der Plan nicht, dass auch außerhalb des Waldes gejagt werde, bei der Verpflichtung der Jäger zur Hege hätte er sich "andere Sprachregelungen" gewünscht.

Die Abschaffung der Bleimunition sei Bundessache. Die Kirrung von Rehen und Wildschweinen sei "waidgerecht", so könne der Jäger eine gute Selektion treffen. Und die Ausbildung von Jagdhunden an Wildenten sei tierschutzkonform.

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