CDU: Auch Kommunalaufsicht sagt, die Stadt handelte rechtswidrig

Saarbrücken · „Die Kommunalaufsicht hat bestätigt, dass Oberbürgermeisterin Charlotte Britz rechtswidrig gehandelt hat, als sie eine von der CDU beantragte Sitzung des Sozialausschusses nicht einberufen hat“, erklärte der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion, Peter Strobel, am Mittwochnachmittag. Die CDU habe im Dezember 2013 beantragt, im Ausschuss für soziale Angelegenheiten im Januar 2014 die Punkte „Stromsperren“ und „Eindämmung der Straßenprostitution“ auf die Tagesordnung zu setzen.

Aber nach Eingang der CDU-Anträge habe Sozialdezernent Harald Schindel die Sitzung abgesagt. Daraufhin habe die CDU die Einberufung einer Sitzung des Ausschusses mit den genannten Tagesordnungspunkten gemäß den Bestimmungen des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG) beantragt. Doch die Stadtverwaltung habe sich geweigert diese Sitzung einzuberufen. Daraufhin habe die CDU die Kommunalaufsicht um Prüfung des Sachverhaltes gebeten. Und die Kommunalaufsicht - so versichert die CDU - habe "nun festgestellt, dass die Argumente, mit denen die Oberbürgermeisterin die Einberufung der Sitzung verweigert hat, nicht stichhaltig sind". Laut CDU hat die Kommunalaufsicht geschrieben, "dass die Oberbürgermeisterin dem Antrag der CDU auf Einberufung einer Sitzung des Ausschusses mit dem Tagesordnungspunkt ‚Eindämmung der Straßenprostitution' hätte entsprechen müssen. Die Weigerung, eine Sondersitzung einzuberufen, steht nicht im Einklang mit den kommunalrechtlichen Vorschriften". Auf SZ-Anfrage versicherte die Stadtpressestelle am Mittwochnachmittag, die von der CDU zitierte Entscheidung der Kommunalaufsicht liege der Stadtverwaltung noch nicht vor. Und solange das nicht der Fall ist, könne die Stadt dazu auch nicht Stellung nehmen.

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