Wald am Wildpark ist für Windräder tabu

Saarbrücken · Der Regionalverband erarbeitet derzeit eine Liste von möglichen Standorten für Windräder. Nun schlägt er vor, vier Gebiete von der Liste zu streichen. Darunter ist auch der Wald am Wildpark.

 Um zu verhindern, dass unkontrolliert Windräder aufgestellt werden, legen die Kommunen im Regionalverband bestimmte Flächen fest, wo Windräder stehen dürfen. Dann können Bauanträge für andere Standorte abgelehnt werden. Symbolfoto: Pleul/dpa

Um zu verhindern, dass unkontrolliert Windräder aufgestellt werden, legen die Kommunen im Regionalverband bestimmte Flächen fest, wo Windräder stehen dürfen. Dann können Bauanträge für andere Standorte abgelehnt werden. Symbolfoto: Pleul/dpa

Der Regionalverband will weniger Gebiete für Windräder im Flächennutzungsplan ausweisen als ursprünglich geplant. Vier sogenannte "Konzentrationszonen", in denen Windräder aufgestellt werden könnten, sollen von der Liste gestrichen werden, sagte Sven Uhrhan, Amtsleiter beim Regionalverband, der SZ. Betroffen sind der Stadtwald am Wildpark, ein Gebiet gegenüber dem Wintringer Hof in Kleinblittersdorf, das Ruhbachtal in Sulzbach und der Wengenwald in Heusweiler.

Uhrhan sagte, Windräder am Wildpark störten das Stadtbild. Dieses Naherholungsgebiet müsse unversehrt und der Blick zum Schwarzenbergturm frei bleiben, sagte der Amtsleiter. Der Hauptgrund ist aus Sicht Uhrhans aber, dass die Landesregierung, die für die Flugsicherheit zuständig ist, ihr Veto eingelegt habe. Dieser Wald ist also tabu.

Die anderen drei Gebiete zu streichen, wird er dem Kooperationsrat des Regionalverbandes vorschlagen, der die Änderung des Flächennutzungsplans beschließe, sagte Uhrhan. Die Stadt Saarbrücken hatte in einer Vorlage für die Bezirksräte darauf hingewiesen, wie wichtig das Areal rund um den Wildpark als Naherholungsgebiet ist. Die Verwaltung schlägt außerdem vor, den Standort Krughütter Weg/Schönecker Weg aus Naturschutzgründen zu verkleinern. Die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans wird der Stadtrat voraussichtlich im Dezember verabschieden. Auch über diesen Standort müsse der Kooperationsrat entscheiden, meinte Uhrhan.

Nachdem die Landesregierung 2011 die "Vorranggebiete" für Windräder aufgehoben hat, legt der Regionalverband zurzeit die Zonen fest, in denen Anlagen aufgestellt werden dürfen. Dafür muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Wenn die Änderung rechtskräftig ist, könnten Bauanträge für Windräder außerhalb dieser Zonen abgelehnt werden, teilt die Stadtverwaltung mit.

Amtsleiter Uhrhan erklärte, dass die Änderung des Flächennutzungsplans nun erneut offengelegt und Stellungnahmen der Kommunen eingeholt werden müssen. Dadurch könne sich die Entscheidung im Kooperationsrat auf Anfang 2014 verschieben. Im Kooperationsrat sitzen auch die Bürgermeister der zehn Kommunen. Doch selbst nach der Änderung des Flächennutzungsplans sei noch nicht ausgemacht, dass sich dort Windräder drehen, weil zum Beispiel Lärmschutz- und Artenschutzauflagen eingehalten werden müssen, betonte Sven Uhrhan.

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