EU reformiert Asylrecht

Luxemburg · Die Reform des Asylrechts steht: Europa bietet Verfolgten künftig einheitlich einen besseren Schutz. Berlin darf Einwanderer mit betrügerischer Absicht nach Einzelprüfung ausweisen.

Deutschland darf Armutsflüchtlinge künftig ausweisen und mit einer Sperre für die Wiedereinreise belegen. Am Rande einer Tagung der EU-Innenminister gaben Vertreter der Brüsseler Kommission grünes Licht für diese Pläne von Hans-Peter Friedrich (CSU). Das europäische Recht lasse den Mitgliedstaaten durchaus die Möglichkeit, Einwanderer mit betrügerischer Absicht "auszuschließen". Allerdings müsse jeder Einzelfall geprüft werden. Und EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström warnte: "Die Freizügigkeit der EU-Bürger steht nicht zur Debatte."

Friedrich will Einreisenden aus Rumänien und Bulgarien, die wegen der Sozialhilfe-Leistungen in die Bundesrepublik gekommen sind, sagen: "Wenn ihr hier illegal tätig seid, egal wie, dann geht bitte dahin wieder zurück, wo ihr herkommt." Wenn diese Personen dann erneut aufgegriffen würden, könne man sie "ohne großes Federlesen wieder rausschmeißen", ergänzte der Minister, der von seinen Kollegen aus Österreich, den Niederlanden und Großbritannien unterstützt wird.

"Wir wollen die Freizügigkeit für Studenten, Arbeitnehmer und Geschäftsleute", betonten sie. Wer aber allein mit dem Ziel einreise, Sozialleistungen zu missbrauchen, sei "ein Betrüger und missbraucht das garantierte Recht der Freizügigkeit im Binnenmarkt". Für die geforderte Einzelprüfung soll die Kommission weitere Kriterien definieren, um für alle Mitgliedstaaten gleiche Entscheidungsgrundlagen anbieten zu können. Man brauche solche Maßstäbe, hieß es in Luxemburg, "vor allem angesichts der neuen gemeinsamen Asylpolitik."

Grenzkontrollen wieder möglich

Die befindet sich nach der Entscheidung der Innenminister auf der Zielgeraden. Jahrelang hatten die Minister mit der Kommission gestritten. Die wollte erreichen, dass Asylbewerber und Sozialhilfe-Empfänger gleich behandelt werden. Vor allem Deutschland hatte abgelehnt, beiden Gruppen gleich hohe Sozialhilfe-Regelsätze auszuzahlen. Nun darf Berlin Zuwanderer auch weiter mit Sachleistungen versorgen. Zudem sollen anerkannte Asylbewerber künftig schon nach neun (bisher zwölf) Monaten Arbeit annehmen dürfen. Minderjährigen muss der Zugang zu Schulbildung ermöglicht werden. Alle Einreisenden aus Dritt-Staaten müssen demnächst ihre Fingerabdrücke hinterlegen, um Abschiebungen bei Wiedereinreise zu erleichtern.

Zugleich billigten die Innenminister die Möglichkeit, "in Notsituationen" für höchstens zwei Jahre wieder Grenzkontrollen einzuführen. Anders als bisher muss dies aber zuvor von der Kommission gebilligt werden; sie ist verpflichtet, die Lage an den EU-Außengrenzen durch eigene Fahnder zu überwachen. Dabei handele es sich nicht um den Versuch, die Reisefreiheit abzuschaffen, wurde in Luxemburg betont. Die Neuregelung muss ebenso wie das Asyl-Paket nächste Woche noch vom EU-Parlament gebilligt werden.

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