Bundesregierung beschließt Mini-Entlastung für Arbeitnehmer

Werbungskostenpauschale: Der Pauschbetrag steigt von 920 auf 1000 Euro. Das entlastet Steuerzahler, die mit ihren Werbungskosten unter der neuen Grenze bleiben. Wer über 1000 Euro liegt, muss weiter Belege sammeln, um die höhere Summe beim Fiskus nachzuweisen. Der Vereinfachungseffekt ist also sehr überschaubar

Werbungskostenpauschale: Der Pauschbetrag steigt von 920 auf 1000 Euro. Das entlastet Steuerzahler, die mit ihren Werbungskosten unter der neuen Grenze bleiben. Wer über 1000 Euro liegt, muss weiter Belege sammeln, um die höhere Summe beim Fiskus nachzuweisen. Der Vereinfachungseffekt ist also sehr überschaubar. Die Arbeitnehmer sollen erstmals bei ihrer Dezember-Lohnabrechnung von der höheren Pauschale profitieren. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar. Je nach Einkommenshöhe sinkt die monatliche Steuerlast um bis zu drei Euro. In diesem Falle hätte ein Arbeitnehmer im Dezember einmalig 36 Euro mehr auf dem Konto. Betreuungskosten: Bei den Kinderbetreuungskosten ist es in Zukunft egal, ob sie privat oder berufsbedingt sind. Dadurch entfallen komplizierte Nachweise. Die "Anlage Kind" wird eine Seite kürzer. Durch den Verzicht auf persönliche Anspruchsvoraussetzungen profitieren auch mehr Eltern von den Steuervorteilen.

Kindergeld: Auch hier wird es weniger bürokratisch. Das Kindergeld wird künftig unabhängig von den eigenen Einkünften des volljährigen Nachwuchses gewährt. Bislang entfällt der Kindergeldanspruch ab einer bestimmten Höhe der Einkünfte. Gut betuchte Eltern können von der Neuregelung zusätzlich profitieren, wenn sie ihre Kapitaleinkünfte auf das Kind verlagern. Denn anders als bislang fließt das Kindergeld automatisch weiter.

Pendlerpauschale: Wer für den Arbeitsweg abwechselnd den Pkw und den Bus beziehungsweise Zug benutzt, muss das taggenau nachweisen. Ab 2012 nimmt das Finanzamt nur noch eine jahresbezogene Günstigerprüfung vor. Dabei wird überprüft, ob der Ansatz der Entfernungspauschale oder der Ansatz der tatsächlichen Ticket-Kosten für den öffentlichen Nahverkehr vorteilhafter ist. Was der Steuerverwaltung Arbeit spart, kann jedoch zu einer Schlechterstellung des Steuerzahlers führen. Wer zum Beispiel unterjährig den Job wechselt und deshalb auch das Verkehrsmittel, kann nach Berechungen des Steuerzahlerbundes fast 100 Euro weniger Werbungskosten geltend machen.

Kapitaleinkünfte: Sie müssen grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung auftauchen. Trotz der Abgeltungssteuer sind entsprechende Angaben noch erforderlich, wenn zum Beispiel außergewöhnliche Belastungen etwa durch eine Krankheit geltend gemacht werden. Diese Erklärungspflicht fällt weg. Damit sinkt auch die Zumutbarkeitsschwelle bei außergewöhnlichen Belastungen, was zu einem größeren Steuervorteil führen kann.

Steuererklärung: Künftig ist es möglich, die Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre abzugeben. Das macht aber nur für Leute Sinn, deren steuermaßgebliche Verhältnisse über längere Zeit praktisch konstant bleiben. Wer mit einer Steuer-Rückerstattung rechnet - und das sind die meisten - wird nicht zwei Jahre darauf warten. vet

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