Böse Überraschung bei der Telefonrechnung

Merzig. Vor einer neuen Abzockmasche warnt die Verbraucherzentrale Saarland. Per Telefonanruf wird ein Gutschein für Kosmetik im Wert von 100 Euro ausgelobt. Im Verlauf des Gespräches werden persönliche Daten, wie Geburtsdatum und Anschrift, abgefragt. Oftmals ist den Verbrauchern überhaupt nicht bewusst, dass dabei ein Vertrag mit einem Gewinneintragungsdienst geschlossen worden sein soll

 Für Verbraucher ärgerlich: Wenn Firmen unberechtigt Telefongebühren in Rechnung stellen. Foto: SZ

Für Verbraucher ärgerlich: Wenn Firmen unberechtigt Telefongebühren in Rechnung stellen. Foto: SZ

Merzig. Vor einer neuen Abzockmasche warnt die Verbraucherzentrale Saarland. Per Telefonanruf wird ein Gutschein für Kosmetik im Wert von 100 Euro ausgelobt. Im Verlauf des Gespräches werden persönliche Daten, wie Geburtsdatum und Anschrift, abgefragt. Oftmals ist den Verbrauchern überhaupt nicht bewusst, dass dabei ein Vertrag mit einem Gewinneintragungsdienst geschlossen worden sein soll. "Die Überraschung kommt in diesem Fall mit der Telefonrechung", so Silke Schröder, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Saarland.

Telefonrechnung prüfen

Denn ihre angeblichen Forderungen machen die Firmen nicht über eine separate Rechnung geltend, sondern sie rechnen die Beträge auf der Telefonrechnung des Telefonanbieters, unter der Position "Beträge anderer Anbieter", ab. Dabei geht es um Summen von rund zehn Euro pro Woche. Die Verbraucherzentrale rät dringend, die Telefonrechnungen regelmäßig und genau zu prüfen und um unberechtigte Forderungen zu kürzen.

Wer auf seiner Telefonrechnung fragwürdige Positionen findet, sollte dem Telefonanbieter konkret mitteilen, welche Rechnungsposition unberechtigt ist und die Rechnung um diesen Betrag kürzen.

Die fragwürdige Rechnungsposition muss außerdem unbedingt beim eigentlichen Rechnungssteller reklamiert werden. Dessen Anschrift findet sich auf der jeweiligen Telefonrechnung unter der Position "Beträge anderer Anbieter". In den, der Verbraucherzentrale bekannten, Fällen war dies die Firma "telomax GmbH". Betroffene sollten vom Anbieter einen Nachweis über den angeblich wirksamen Vertrag anfordern. Zudem sollte man den behaupteten Vertrag vorsorglich widerrufen und anfechten.

"Schaut man sich das Anschreiben mit dem zugesandten Gutschein über Kosmetik genauer an, so erweckt dies den Eindruck eines Firmengeflechtes", so Silke Schröder. Das Anschreiben stammt von einer "o.t.o. Ltd." aus London, geht man nun auf die dort genannte Internetseite des Gewinneinspieltragungsdienstes www.windienst.net, zeichnet sich für diesen eine "Telefon Service Inc." in den USA verantwortlich. Der Kosmetikgutschein selbst ist von einem Jouèl-Kundenservice. Die Internetseite www.jouel.de führt zu der Adresse "Jouèl Cosmetics International Ltd." in Birmingham sowie einer deutschen Postfachadresse mit Angabe einer Telefonnummer für den Kundenservice. Zudem wird eine Adresse eines deutschen Händlervertriebes angegeben.

Strafanzeige erstatten

Auch ein Gewinnspieleintragungsdienst www.win-finder.com ist der Verbraucherzentrale Saarland vorgetragen worden, ebenfalls mit einem Kosmetikgutschein von Jouel, aber hier stammt das Anschreiben von einer "IFK AG" aus den USA und hinter www.win-finder.com steht die Firma "Marketing & Projekt Service Inc." von den British Virgin Islands.

Verbrauchern, denen am Telefon lediglich der Kosmetikgutschein angeboten wurde und keinen Vertragsabschluss mit einem Gewinneintragungsdienst zugestimmt haben, sollten bei der örtlichen Polizeidienststelle Strafanzeige erstatten.

Rat und Unterstützung für Betroffene bietet die Verbraucherzentrale telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung in den örtlichen Beratungsstellen an. In Merzig finden die Beratungen in der in der Bahnhofstraße 1 statt. Anmeldungen unter Telefon (0 68 61) 54 44.

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