Gurlitt bekommt Bilder zurück – Beschlagnahme aufgehoben

München · Nach mehr als zwei Jahren erhält der Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt seine Bilder zurück. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hob die Beschlagnahme gestern auf und gab die Werke frei.

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens hätten sich neue Erkenntnisse ergeben, teilte die Behörde mit. Der 81-jährige Gurlitt zeigte sich nach Angaben seines Strafverteidiger Tido Park zufrieden. Es sei "ein guter Tag für Cornelius Gurlitt".

Die rechtliche Situation sei neu bewertet worden, erklärte die Staatsanwaltschaft. "Zu den neuen Erkenntnissen gehört auch die Vereinbarung vom 7. April, derzufolge die Taskforce, die im Wege der Amtshilfe auch für die Staatsanwaltschaft Augsburg tätig ist, ihre Recherchearbeit ungehindert fortsetzen kann", sagte Sprecher Matthias Nickolai. Am 7. April hatten Gurlitt und seine Anwälte einen Vertrag mit der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern unterschrieben. Gurlitt erklärte sich darin bereit, seine Sammlung auch nach dem Ende der Beschlagnahme von Experten untersuchen zu lassen und unter Nazi-Raubkunstverdacht stehende Werke gegebenenfalls zurückzugeben.

Die Experten der Taskforce erwarten von der Entscheidung sogar mehr Handlungsfreiheit. "Die Arbeits- und Verfahrensweisen der Taskforce werden nun deutlich erleichtert und lassen sich transparenter darstellen", sagte Ingeborg Berggreen-Merkel als Leiterin des Gremiums. Die Staatsanwaltschaft hatte die 1280 Bilder im Februar 2012 aus der Münchner Wohnung des heute 81-Jährigen wegen des Verdachts auf ein Steuer- und Vermögensdelikt beschlagnahmt und seither unter Verschluss gehalten.

"Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass das Beschwerdegericht die Beschlagnahmeanordnung (…) aufgehoben hätte", sagte Gurlitt-Anwalt Park. "Dennoch begrüße ich natürlich die freiwillige Aufhebung der Beschlagnahme." Die Rehabilitierung seines Mandanten werde durch die Entscheidung weiter gestärkt.

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