Windkraft-Debatte im Riegelsberger Rat

Riegelsberg/Holz · Der Riegelsberger Rat stimmte für den Flächennutzungsplan, der Gebiete für Windkraftanlagen festlegt, will aber 800 statt 650 Meter Mindestabstand. Der Plan soll auch das Errichten von Windrädern an anderen Stellen unmöglich machen.

Fast drei Stunden lang beschäftigte sich der Riegelsberger Gemeinderat am Montagabend mit dem Thema Windkraft. Wie berichtet, hat der Regionalverband Saarbrücken einen Flächennutzungsplan erstellt, der so genannte Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ausweist. Flächen also, auf denen es möglich wäre, Windkraftanlagen zu errichten.

Eine dieser Flächen liegt in Hilschbach. Sie zieht sich vom Kaufland, entlang der Fröhn und der Autobahn bis zum Kasberg. Das 68 Hektar große Areal böte Platz für bis zu acht Windräder. Eine zweite Fläche (39 Hektar) liegt zwischen Von der Heydt und Pflugscheid im Waldgebiet am Schocksberg, dort könnten ein bis zwei Windräder stehen.

Sven Uhrhan, der Leiter des Fachdienstes Regionalplanung und Entwicklung beim Regionalverband Saarbrücken, stellte dem Rat und den zahlreichen Zuhörern noch einmal die Pläne vor und erklärte, wie es zu der Ausweisung von Konzentrationszonen gekommen ist. Weil die Planungen - vor allem wegen der Lärmemissionen und den festgelegten Mindestabständen zwischen Windrad und Wohnbebauung - heftig Gegenwind erfahren, sei der Regionalverband bemüht, "eine Schnittmenge juristisch prüfen zu lassen, bei der einerseits der Windkraft substanziell Raum gegeben, andererseits aber auch größtmöglicher Bürgerschutz gewährleistet wird", so Uhrhan.

Bürgermeister Klaus Häusle (SPD) erinnerte daran, dass Riegelsberg nur zwei Möglichkeiten habe: die Ansiedlung von Windkrafträdern über den Flächennutzungsplan zu regeln oder zuzulassen, dass Investoren Windräder "überall" hin bauen können (bzw. den Bau zumindest beantragen können) - eventuell sogar unterhalb der kritisierten Mindestabstandszone von 650 Metern. "Ich plane lieber etwas, als dass ich mir ein Windrad vor die Nase setzen lasse", sagte Häusle.

Auch die Fraktionen erklärten, dass sie mit dem Flächennutzungsplan einverstanden sind, kritisiert wurde jedoch auch von ihnen der Mindestabstand von 650 Metern, der unbedingt geändert werden müsse, so die Fraktionssprecher. Deshalb stimmte der Rat geschlossen dem Flächennutzungsplan zu, mit der Begründung "die Planungshoheit muss gesichert werden".

Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, dass die Gemeinde später über den Bebauungsplan oder einen städtebaulichen Vertrag eine Feinabstimmung beim Bau eines Windrades vornehmen kann. Der Mindestabstand von 650 Metern wurde als zu gering erachtet und soll auf mindestens 800 Meter erweitert werden, beschloss der Rat ebenso einstimmig. Am Freitag, 13. Dezember, wird der Kooperationsrat des Regionalverbandes über die Beschlüsse aller Kommunen beraten und entscheiden, wo Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Fragen und Antworten. Frank Langenbahn (Sprecher der Holzer Bürgerinitiative Fröhner Wald): "Warum werden Waldflächen zur Nutzung von Windkraftanlagen favorisiert?" Sven Uhrhan: "Dass Wald und Landschaftsschutzgebiete freigeschaltet worden sind, liegt nicht in der Verantwortung des Regionalverbandes, sondern in der Verantwortung des Landes." Langenbahn: "Wie viel Waldfläche wird einem Windrad geopfert? Man spricht von einer Größe von zehn Fußballfeldern." Uhrhan: "Die Fläche, die ein Windrad benötigt, ist 6000 Quadratmeter groß, also 0,6 Hektar."

Langenbahn: "Mich überrascht das schnelle Vorhaben, den Flächennutzungsplan umzusetzen. Warum wurde so spät informiert?" Uhrhan: "Diesen Schuh können wir uns nicht anziehen. Die Kenntnisse über die Planungen wurden im Oktober 2011 in die Öffentlichkeit gebracht. Wir haben alle Medien und das Internet zur Berichterstattung genutzt. Es gab eine vierwöchige Offenlegung in allen Rathäusern, es gab im Herbst 2012 und im September 2013 Bürgerinformationen. Dazu haben wir seit Mai verschärfte Pressearbeit gemacht. Wir haben mehr als unsere Pflicht erfüllt, aber die Resonanz aus der Bevölkerung war massiv enttäuschend." Langenbahn: "Warum wurde der Mindestabstand auf 650 Meter festgelegt? Belasten Schlagschatten und Lärm den Bürger nicht in unzumutbarem Maße?" Uhrhan: "Ja, kann sein. Das ist aber nicht unser Verantwortungsbereich. Es ist 2011 von der Landesregierung ganz klar so in Auftrag gegeben worden. Ansonsten hätten Zwei-Megawatt-Anlagen noch näher als 650 Meter an die Wohnbebauung heran gebaut werden können."

Jürgen Klein (FDP): "Was passiert, wenn alle Regionalverbandsgemeinden Nein zum Flächennutzungsplan sagen?" Uhrhan: "Dann haben wir kein Planungskonzept. Dann darf sich ein Investor einfach einen Standort suchen und kann dort mehr Anlagen bauen, als wir es jetzt möglich machen."

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