Voll daneben: Arbeiter bedroht Vorgesetzten und verliert seinen Job

Mönchengladbach · Wer seinen Vorgesetzten bedroht, der riskiert seinen Arbeitsplatz. Das ist klar. Aber wann ist in solchen Fällen eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers gerechtfertigt?

Mönchengladbach. Einem Arbeitnehmer, der seinen Chef mit den Worten "Ich hau dir vor die Fresse" bedroht hatte, ist zu Recht fristlos gekündigt worden. Das hat das Arbeitsgericht Mönchengladbach laut Juris entschieden (Az.:6 Ca 1749/12).

Der betroffene Mann war seit 1987 als Arbeiter im Bereich Straßenmanagement bei der Stadt Mönchengladbach beschäftigt. Bei Arbeiten am Bodenbelag eines Weges ging er seinen unmittelbaren Vorgesetzten im Beisein eines weiteren Mitarbeiters mit den Worten an: "Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden." Und: "Der kriegt von mir eine Schönheitsoperation, wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal." Wegen dieses Vorfalles kündigte die Stadt Mönchengladbach das Arbeitsverhältnis fristlos.

Der Arbeiter reichte daraufhin eine Kündigungsschutzklage ein. Diese hat das Arbeitsgericht abgewiesen. Es hält die fristlose Kündigung für rechtswirksam, weil der Kläger seinen Vorgesetzten in strafrechtlich relevanter Art und Weise bedroht habe. Dies sei bereits zum wiederholten Mal geschehen. Ungefähr ein Jahr zuvor sei der Mann wegen der Bedrohung seines damaligen Vorgesetzten bereits abgemahnt worden. Offenbar ohne Erfolg. Der Arbeiter sei erneut verbal entgleist. Gründe für diese erneute massive Bedrohung seien nicht ersichtlich. Der Arbeiter habe zwar betont, er sei von dem Vorgesetzten zuvor massiv provoziert worden. Die Beweisaufnahme habe diese Aussage des Arbeiternehmers aber zur Überzeugung des Gerichts nicht bestätigt. Unter dem Strich habe der Mann also zum wiederholten Mal einen Vorgesetzten ohne konkreten Grund bedroht. Das rechtfertige die fristlose Entlassung des Mannes. red/wi

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