Neue Kanalgebühr bereitet noch Kopfzerbrechen

Völklingen · Die Stadt Völklingen hat bereits ihre Kanalgebühr senken müssen. Nun steht eine grundlegende Neuregelung an. Von ihr dürften Grundeigentümer profitieren, die weniger versiegelte Flächen als andere haben.

 Die Fixkosten bleiben auf der Rechnung: Kanäle und Kläranlagen (hier die in Wehrden) müssen finanziert werden, auch wenn weniger Wasser durch sie hindurchfließt. Foto: Jenal

Die Fixkosten bleiben auf der Rechnung: Kanäle und Kläranlagen (hier die in Wehrden) müssen finanziert werden, auch wenn weniger Wasser durch sie hindurchfließt. Foto: Jenal

Foto: Jenal

Die Stadt Völklingen hat einen Prozess verloren. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat kürzlich festgestellt, dass die bisherige Berechnung der Abwassergebühr nicht in Ordnung sei. Das Urteil verlangt die Einführung einer gesplitteten Gebühr für Schmutzwasser und Oberflächenwasser, wie es in vielen anderen saarländischen Gemeinden bereits der Fall ist. Der Stadtrat hat nun die Verwaltung einstimmig beauftragt, die Gebührensatzung umzuarbeiten.

Bisher berechnet die Stadt die Kanalgebühr nach dem pro Zähler verbrauchten Frischwasser (siehe "Rückschau"). Nach neuer Rechtsprechung wäre auch das Regenwasser, das über das jeweilige Grundstück ins Kanalsystem gelangt, einzubeziehen. Je nach Umfang der versiegelten Flächen würde dabei der jeweilige Eigentümer belastet oder auch entlastet. Dies setzt jedoch eine gründliche Erfassung voraus.

Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU ) hat den Auftrag des Rates angenommen. Er sieht eine erhebliche Vorarbeit auf seine Verwaltung zukommen. Es sei schwierig, Grundstücke einigermaßen zuverlässig zu bewerten, und die Vermessung bedeute eine enorme finanzielle Belastung. Auch danach seien noch Klagen gegen die Festsetzung im Einzelfall zu erwarten. "Zum 1. Januar 2018 kann es vielleicht die neue Satzung geben", fasst Lorig zusammen.

"Wir als CDU hätten mit der alten Satzung leben können", sagt deren Rats-Fraktionschef Stefan Rabel. In der Umstellungsphase fielen enorme Kosten an. Mit dem bisherigen Personalbestand sei dies nicht zu leisten. Zudem werde es genügend Bürger geben, die danach mit Mehrkosten rechnen müssten. Auch SPD-Sprecher Rolf Deubel äußert Skepsis gegenüber der "vom Gericht aufgedrückten" Neuregelung. Die Erfassung sei im Einzelfall schwierig. So gebe es zwar von der Optik her versiegelte, aber dennoch wasserdurchlässige Flächen. Und die Mehrkosten , die die Neuregelung verursache, flössen zwangsläufig in die Gebührenrechnung mit ein.

Paul Ganster (Linke) meint dagegen, die Bürger hätten bisher für Einkaufsmärkte und öffentliche Einrichtungen mitbezahlt. Ganster: "Die Stadt musste nun vom Gericht zu ihrem Glück gezwungen werden." Manfred Jost (Grüne) nennt die Neuregelung "sozial gerecht und ökologisch wichtig": "Die Leute werden sich überlegen, wie weit sie künftig ihre Einfahrten et cetera versiegeln."

Bis die neue Regelung in Kraft tritt, wird noch nach der alten Regelung kassiert. Die Gebührenbescheide gelten aber bereits ab diesem Jahr nur als vorläufig. Der Stadtrat hat nämlich beschlossen, dass die Neuregelung rückwirkend in Kraft tritt. Das heißt, es gibt dann eine Nachberechnung mit Zahlungsausgleich.

Zum Thema:

Rückschau Der Völklinger Stadtrat hatte bereits Anfang April die Kanalgebühr um 40 Cent pro verbrauchten Kubikmeter Frischwassers senken müssen. Zuvor hatte die Kommunalaufsicht bei Innenminister Klaus Bouillon (CDU ) die Politiker zu dieser Senkung auf 4,89 Euro verdonnert. Diese Änderung wird rückwirkend ab 1. Januar dieses Jahres gelten. Bereits seit 2012 hatte die Stadt von den Bürgern 5,29 Euro pro verbrauchten Kubikmeter Frischwassers verlangt. Dabei wäre aus Sicht der Aufsichtsbehörde für 2016 ein Überschuss von rund 644 000 Euro herausgekommen. In der Stadt werden jährlich über 1,6 Millionen Kubikmeter Frischwasser verbraucht, wobei jeder Kubikmeter auf dem Zähler bei der Gebühr zu Buche schlägt. Diese Berechnungsmethode muss jetzt grundlegend umgestellt werden. er

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort