FCS: Marque droht Doping-Sperre - Kommt Pezzoni?
Saarbrücken · Der Fußball-Drittligist 1. FC Saarbrücken muss sich am 20. Januar vor dem DFB-Sportgericht zur positiven Doping-Probe von Abwehrspieler François Marque äußern. Parallel stehen weitere Neuzugänge bevor.
Bei Fußball-Drittligist 1. FC Saarbrücken stehen weitere personelle Änderungen bevor. Während Abwehrspieler François Marque eine Doping-Sperre droht, hat der FCS Patrick Schmidt und Kevin Pezzoni im Auge: So steht Stürmer Patrick Schmidt nach SZ-Infos vor der Vertragsunterschrift. Der 20-Jährige, vor eineinhalb Jahren von der U 19 des VfB Stuttgart zu Schalke 04 II gewechselt, ist gebürtiger Homburger und spielte bis 2009 in der Jugend des FCS. Unterschreibt er, gilt es als sicher, dass Stürmer aus dem aktuellen Kader gehen müssen - offenbar Maurice Deville und/oder Thomas Rathgeber. Offenbar in Verhandlungen ist der FCS auch mit Kevin Pezzoni, 24. Der Defensivspieler steht bei Zweitligist Erzgebirge Aue unter Vertrag. Die beiden wären die Winter-Neuzugänge Nummer acht und neun.
Der von FCS-Trainer Milan Sasic aussortierte Tim Kurse wechselt zum Halleschen FC. Das teilte der Saarbrücker Ligakonkurrent mit. Der Mittelfeldspieler habe seinen Vertrag aufgelöst und erhalte einen bis Saisonende geltenden Kontrakt.
Derweil muss sich die Gerichtsbarkeit des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) am 20. Januar mit dem Fall François Marque beschäftigen. Bei dem Abwehrspieler wurde nach dem Spiel gegen RB Leipzig (2:3) am 30. November Kortison festgestellt. Das ist ein entzündungshemmendes Hormon, das auch gegen Hautkrankheiten verwendet wird. Orthopäden injizieren es oft auch in entzündete Gelenke oder Sehnen.
In Frankfurt müssen Marque und die FCS-Verantwortlichen nun entschuldigende Gründe für den positiven Dopingtest vorlegen. Je nachdem, wie der Richter dies bewertet, wird das Strafmaß ausfallen. Die Rechtsordnung des DFB gibt da einen klaren Rahmen vor. Sieht man im "Einsatz einer kortison-haltigen Salbe" - so die bisherige Erklärung des Vereins - einen Dopingfall, drohen dem Spieler als Ersttäter eine Verwarnung und eine Sperre bis zu einem Jahr. Folgt das Gericht der Argumentation, man habe es lediglich versäumt, das Präparat anzugeben, kann es auf einen "Verstoß gegen die Dopingrichtlinien" erkennen. Der Strafrahmen hier liegt zwischen zwei Wochen und sechs Monaten. Wenn Marque nachweisen kann, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt zu haben, kann die Sperre halbiert werden. Nur wenn dem Spieler kein Verschulden nachzuweisen ist, muss man auf Freispruch entscheiden. kip/cor/red