Der Weg zur Ausgliederung ist das große Thema

Ausgliedern. Ein Wort, das im Fußball große Emotionen hervorruft. So große, dass der 1. FC Saarbrücken heute ab 19 Uhr in der Congresshalle eine außerordentliche Mitgliederversammlung abhalten muss. Vereinsmitglieder hatten diese satzungskonform beantragt. Sie wollen nicht, dass der Vorstand eigenmächtig seine Profi-Fußball-Abteilung ausgliedert. Das dürfte die Vereinsführung laut Paragraf 23 der Vereinssatzung (siehe Infokasten). Das wollen aber einige Mitglieder nicht. Sie fordern, vor einer eventuellen Ausgliederung vom Präsidium auf einer Mitgliederversammlung (MV) gefragt zu werden. Und sollte es dabei keine Dreiviertel-Mehrheit für die vorgeschlagene Ausgliederung geben, gibt es sie halt nicht. Auch das solle in der Satzung stehen. Ob das so kommt, entscheidet nun die MV heute Abend. Doch was heißt Ausgliedern? Kurz gesagt: Der Verein überführt eine Abteilung in eine andere Rechtsform. Zum Beispiel seine Profiabteilung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder in eine Aktiengesellschaft (AG) wie Borussia Dortmund . Oder gar in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, kurz GmbH & Co. KGaA - wie das die meisten Vereine bevorzugt haben. Der große Vorteil der KGaA: Sie kann nicht von einem Konkurrenten übernommen werden. Der Grund: Der persönlich haftende Gesellschafter der KGaA ist kein Mensch, sondern eine Firma - eine vom Verein gegründete GmbH, die auch zu 100 Prozent dem Verein gehört und dessen Geschäftsführung der Club stellt. Sie legt den Weg der KGaA fest, trifft operative und sportliche Entscheidungen. Die Aktionäre in diesem Konstrukt können zwar 100 Prozent der Anteile halten, also Geld geben - einen direkten Einfluss auf die haftende Gesellschaft haben sie aber nicht. Das heißt: Der Verein behält das Heft des Handelns in der Hand. Auch auf Grund der 50+1-Regel der Deutschen Fußball Liga (DFL ) behält der Mutterverein die Stimmmehrheiten in seiner Kapitalgesellschaft - also 50 Prozent plus eine Stimme. Wer sich nicht daran hält, bekommt keine Lizenz. Damit verhindert die DFL den Einstieg windiger Investoren, die nur auf den kurzen Erfolg und Selbstdarstellung aus sind. Ausnahmen gelten für Vereine, deren Investor bereits seit mehr als 20 Jahren am Start ist. Dann darf auch der Geldgeber die Mehrheit übernehmen. Wie Dietmar Hopp in Hoffenheim oder Bayer in Leverkusen und VW in Wolfsburg. RB Leipzig fällt mit den Millionen seines Brause-Unternehmers übrigens nicht unter die 50+1-Regel. Der Verein hat seine Profiabteilung nicht ausgegliedert. Fans befürchten nun, dass bei einer Ausgliederung in eine andere Gesellschaftsform ihr Mitbestimmungsrecht wegfällt. Dem entgegen stehen die bisherigen Mitbestimmungsrechte. Die sehen bei FCS grob so aus: Die Mitglieder wählen den Aufsichtsrat, der das Präsidium bestellt. Darüber hinaus dürfen Mitglieder Satzungsänderungen beantragen. Bei Fragen aus dem sportlichen Alltag dürfen Mitglieder eh nicht mitreden. Mit anderen Worten: Es würde sich für FCS-Mitglieder eigentlich nichts ändern. Wohl auch daher haben die Mitglieder vieler Vereine bereits für Ausgliederungen gestimmt. Bis auf fünf Vereine - Schalke, Mainz, Freiburg, Paderborn und Stuttgart - haben derzeit alle Erstliga-Clubs ihre Profibereiche ausgegliedert. Zuletzt schuf der Hamburger SV im Juli 2014 die HSV Fußball AG, der VfB Stuttgart arbeitet gerade daran. In der Handball-Bundesliga und auch in der Deutschen Eishockey Liga haben alle Clubs ihre Profiabteilungen in Kapitalgesellschaften ausgegliedert. Immer mit dem Ziel: Investoren anlocken. Die haben nämlich bei Vereinen das Problem, dass sie steuer-technisch nur schwerlich investieren können. Denn ein Verein darf keinen Gewinn erwirtschaften und damit kann er auch keine Dividende an Investoren auszahlen. Das ist auch ein Grund, warum ausgegliedert wird. Profi-Abteilungen können lukrativ arbeiten, was wiederum dazuführen könnte, dass das Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Vereins infrage stellt. Eine GmbH oder AG hat damit keine Probleme, sie darf auch Dividende auszahlen. Somit fällt es Sponsoren leichter, in eine ausgegliederte Abteilung zu investieren. Da sie dieses Investment vor dem Finanzamt und auch vor ihren eigenen Mitarbeitern als lohnendes Engagement rechtfertigen können. Schließlich könnten sie was für ihr Geld zurückbekommen (was nur selten der Fall ist). Außerdem bringt den Investoren ein Engagement einen Imageschub oder eine bessere Werbewirkung. Die Risiken liegen also meist auf der Seite der Investoren und nicht auf Seiten der Vereine. Die können zum Beispiel ihre Kapitalgesellschaften jederzeit in eine Insolvenz schicken. Der Verein bliebe davon verschont. Als Beispiel gilt hier Alemannia Aachen , das 2012 seine Fußballer durch die Insolvenz schicken musste, denn auch in GmbHs gibt es Misswirtschaft. Die anderen Vereinsabteilungen blieben davon allerdings unberührt und konnten den Spielbetrieb fortsetzen. Inzwischen ist die Frage meist nicht mehr: "Sollen wir ausgliedern?" Heute lautet sie eher: "Wann gliedern wir aus?" Und die beantwortet FCS-Vizepräsident Sebastian Pini wie folgt: "Bisher haben wir keine Ausgliederungspläne in der Schublade liegen". Dafür haben sie nun eine Mitgliederversammlung zum Thema.

Ausgliedern. Ein Wort, das im Fußball große Emotionen hervorruft. So große, dass der 1. FC Saarbrücken heute ab 19 Uhr in der Congresshalle eine außerordentliche Mitgliederversammlung abhalten muss. Vereinsmitglieder hatten diese satzungskonform beantragt. Sie wollen nicht, dass der Vorstand eigenmächtig seine Profi-Fußball-Abteilung ausgliedert. Das dürfte die Vereinsführung laut Paragraf 23 der Vereinssatzung (siehe Infokasten). Das wollen aber einige Mitglieder nicht. Sie fordern, vor einer eventuellen Ausgliederung vom Präsidium auf einer Mitgliederversammlung (MV) gefragt zu werden. Und sollte es dabei keine Dreiviertel-Mehrheit für die vorgeschlagene Ausgliederung geben, gibt es sie halt nicht. Auch das solle in der Satzung stehen. Ob das so kommt, entscheidet nun die MV heute Abend.

Doch was heißt Ausgliedern? Kurz gesagt: Der Verein überführt eine Abteilung in eine andere Rechtsform. Zum Beispiel seine Profiabteilung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder in eine Aktiengesellschaft (AG) wie Borussia Dortmund . Oder gar in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, kurz GmbH & Co. KGaA - wie das die meisten Vereine bevorzugt haben.

Der große Vorteil der KGaA: Sie kann nicht von einem Konkurrenten übernommen werden. Der Grund: Der persönlich haftende Gesellschafter der KGaA ist kein Mensch, sondern eine Firma - eine vom Verein gegründete GmbH, die auch zu 100 Prozent dem Verein gehört und dessen Geschäftsführung der Club stellt. Sie legt den Weg der KGaA fest, trifft operative und sportliche Entscheidungen. Die Aktionäre in diesem Konstrukt können zwar 100 Prozent der Anteile halten, also Geld geben - einen direkten Einfluss auf die haftende Gesellschaft haben sie aber nicht. Das heißt: Der Verein behält das Heft des Handelns in der Hand.

Auch auf Grund der 50+1-Regel der Deutschen Fußball Liga (DFL ) behält der Mutterverein die Stimmmehrheiten in seiner Kapitalgesellschaft - also 50 Prozent plus eine Stimme. Wer sich nicht daran hält, bekommt keine Lizenz. Damit verhindert die DFL den Einstieg windiger Investoren, die nur auf den kurzen Erfolg und Selbstdarstellung aus sind. Ausnahmen gelten für Vereine, deren Investor bereits seit mehr als 20 Jahren am Start ist. Dann darf auch der Geldgeber die Mehrheit übernehmen. Wie Dietmar Hopp in Hoffenheim oder Bayer in Leverkusen und VW in Wolfsburg. RB Leipzig fällt mit den Millionen seines Brause-Unternehmers übrigens nicht unter die 50+1-Regel. Der Verein hat seine Profiabteilung nicht ausgegliedert.

Fans befürchten nun, dass bei einer Ausgliederung in eine andere Gesellschaftsform ihr Mitbestimmungsrecht wegfällt. Dem entgegen stehen die bisherigen Mitbestimmungsrechte. Die sehen bei FCS grob so aus: Die Mitglieder wählen den Aufsichtsrat, der das Präsidium bestellt. Darüber hinaus dürfen Mitglieder Satzungsänderungen beantragen. Bei Fragen aus dem sportlichen Alltag dürfen Mitglieder eh nicht mitreden. Mit anderen Worten: Es würde sich für FCS-Mitglieder eigentlich nichts ändern.

Wohl auch daher haben die Mitglieder vieler Vereine bereits für Ausgliederungen gestimmt. Bis auf fünf Vereine - Schalke, Mainz, Freiburg, Paderborn und Stuttgart - haben derzeit alle Erstliga-Clubs ihre Profibereiche ausgegliedert. Zuletzt schuf der Hamburger SV im Juli 2014 die HSV Fußball AG, der VfB Stuttgart arbeitet gerade daran. In der Handball-Bundesliga und auch in der Deutschen Eishockey Liga haben alle Clubs ihre Profiabteilungen in Kapitalgesellschaften ausgegliedert. Immer mit dem Ziel: Investoren anlocken. Die haben nämlich bei Vereinen das Problem, dass sie steuer-technisch nur schwerlich investieren können. Denn ein Verein darf keinen Gewinn erwirtschaften und damit kann er auch keine Dividende an Investoren auszahlen.

Das ist auch ein Grund, warum ausgegliedert wird. Profi-Abteilungen können lukrativ arbeiten, was wiederum dazuführen könnte, dass das Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Vereins infrage stellt. Eine GmbH oder AG hat damit keine Probleme, sie darf auch Dividende auszahlen. Somit fällt es Sponsoren leichter, in eine ausgegliederte Abteilung zu investieren. Da sie dieses Investment vor dem Finanzamt und auch vor ihren eigenen Mitarbeitern als lohnendes Engagement rechtfertigen können. Schließlich könnten sie was für ihr Geld zurückbekommen (was nur selten der Fall ist). Außerdem bringt den Investoren ein Engagement einen Imageschub oder eine bessere Werbewirkung.

Die Risiken liegen also meist auf der Seite der Investoren und nicht auf Seiten der Vereine. Die können zum Beispiel ihre Kapitalgesellschaften jederzeit in eine Insolvenz schicken. Der Verein bliebe davon verschont. Als Beispiel gilt hier Alemannia Aachen , das 2012 seine Fußballer durch die Insolvenz schicken musste, denn auch in GmbHs gibt es Misswirtschaft. Die anderen Vereinsabteilungen blieben davon allerdings unberührt und konnten den Spielbetrieb fortsetzen.

Inzwischen ist die Frage meist nicht mehr: "Sollen wir ausgliedern?" Heute lautet sie eher: "Wann gliedern wir aus?" Und die beantwortet FCS-Vizepräsident Sebastian Pini wie folgt: "Bisher haben wir keine Ausgliederungspläne in der Schublade liegen". Dafür haben sie nun eine Mitgliederversammlung zum Thema.

 Ein volles Stadion und hochklassigen Fußball wünschen sich Verein und Fans in Saarbrücken gleichermaßen. Foto: schlichter

Ein volles Stadion und hochklassigen Fußball wünschen sich Verein und Fans in Saarbrücken gleichermaßen. Foto: schlichter

Foto: schlichter

Zum Thema:

Auf einen BlickIn der außerordentlichen Mitgliederversammlung des 1. FC Saarbrücken geht es heute Abend (19 Uhr, Congresshalle) lediglich um einen Punkt, die vom früheren FCS-Fanbeauftragten Meiko Palm beantragte Satzungsänderung.Die aktuelle Version des § 23 in der FCS-Satzung: "Das Präsidium wird ermächtigt, die Lizenzspielerabteilung aus dem Verein auszugliedern und in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu überführen."Beantragte Version: "Das Präsidium wird ermächtigt, vorbereitende Maßnahmen zur Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung aus dem Verein und Überführung in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu treffen. Das Präsidium wird ermächtigt (...), eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und in der Einladung (oder in einer Einladung zu einer regulär stattfindenden Mitgliederversammlung) die Mitglieder über die Rahmenbedingungen und die genaue Rechtsform der Kapitalgesellschaft zu unterrichten. Die Einladung hat hier mindestens zwei Wochen vorher zu erfolgen. Die Mitgliederversammlung entscheidet sodann mit einer Dreiviertel-Mehrheit über die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung." kip

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