Endspurt bei Sepa-Umstellung

Frankfurt/Saarbrücken · Ende der Schonfrist. Ab 1. August müssen Firmen und Vereine ihren Zahlungsverkehr auf das Sepa-Verfahren umgestellt haben. Saarländische Sparkassen und Volksbanken sehen dem Termin gelassen entgegen.

Am 1. August schließt sich für Firmen und Vereine das Fenster endgültig. Ab diesem Datum müssen alle Überweisungen und Lastschriften auf das europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr umgestellt sein. Bekannt ist es unter Sepa (Single Euro Payments Area). Ursprünglich sollte es schon am 1. Februar so weit sein. Doch Anfang Januar verlängerte die EU-Kommission die Übergangsfrist um sechs Monate bis zum 1. August. Damit sollte ein Zahlungschaos vermieden werden. Privatleute haben noch ein wenig Zeit. Bis 1. Februar 2016 dürfen Banken und Sparkassen Zahlungsaufträge der Privatkunden mit der Angabe der Kontonummer und Bankleitzahl entgegennehmen. Sepa ist für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, in Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco, der Schweiz und San Marino nutzbar.

Von zentraler Bedeutung ist die Iban (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer). Sie ist eine Kennzahl, die in Deutschland 22 Stellen hat. Die Iban enthält eine zweistellige Länderkennzeichnung (für Deutschland DE), eine ebenfalls zweistellige Prüfziffer, eine achtstellige Bankleitzahl und die maximal zehnstellige Kontonummer. Falls diese weniger als zehn Stellen hat, wird sie nach der Bankleitzahl mit Nullen aufgefüllt. Bei grenzüberschreitenden Sepa-Zahlungen in die 34 teilnehmenden Länder muss vorübergehend neben der Iban noch der BIC (Business Identifier Code) angegeben werden. Das ist ein international standardisierter Bank-Code, der der Bankleitzahl in Deutschland vergleichbar ist. Zahlungsdienstleister wie beispielsweise Banken können mit dem BIC weltweit eindeutig identifiziert werden. Ab 1. Februar 2016 muss auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen der BIC nicht mehr angegeben werden.

Das Sepa-Verfahren gilt allerdings nur für Euro-Überweisungen. Wer andere Währungen - zum Beispiel das britische Pfund - nutzt, muss sich weiter mit einer normalen Auslandsüberweisung begnügen. Der Vorteil des Sepa-Verfahrens ist, dass Online-Bankgeschäfte binnen eines Arbeitstages abgewickelt werden sollen. Außerdem sollen sie nicht mehr teurer sein als Geldtransfers im Inland.

In Deutschland ist die Sepa-Umstellung nach Einschätzung der Bundesbank weitgehend abgeschlossen. Im Juni sei für 92,7 Prozent aller Überweisungen in Deutschland das neue Verfahren bereits genutzt worden. Bei den Lastschriften lag der Sepa-Anteil bei 84 Prozent. Ähnliches gilt für das Saarland. Bei den saarländischen Sparkassen "haben nahezu alle Kunden umgestellt", heißt es beim Sparkassenverband Saar . Allerdings machen die Institute auch deutlich, dass es nach dem 1. August "keine weitere Übergangslösung geben wird".

Auch die saarländischen Genossenschaftsbanken sehen keine größeren Probleme mehr auf sich zukommen. "Bereits in den Jahren 2012 und 2013 haben unsere Institute die Leute in Firmen, Vereinen, kirchlichen Einrichtungen und Kindergärten in speziellen Veranstaltungen informiert", sagt Hans-Joachim Meyer, Bezirkstags-Vorsitzender der saarländischen Volksbanken. Weit über 1000 Kunden aus diesen Bereichen seien auf diesen Veranstaltungen gezählt worden. Außerdem seien die Berater jederzeit ansprechbar gewesen.

Das hat sich offenbar gelohnt. Bei den saarländischen Volksbanken seien die Lastschriften zu 98 Prozent auf Sepa umgestellt. Bei den Überweisungen mit Beleg seien es 90 Prozent und bei den Online-Überweisungen "nahezu 100 Prozent", erläutert Meyer.

Bei den Vereinen können zwar die bestehenden Einzugsermächtigungen als Sepa-Lastschriftmandat weiter genutzt werden. Allerdings muss der Schatzmeister jedes einzelne Mitglied anschreiben. Er benötigt dazu eine Mandatsreferenznummer, die er selbst bestimmen kann. Als Mandatsreferenz kann zum Beispiel die Mitgliedsnummer, der Name des Mitglieds oder ein sonstiger, eindeutiger Begriff gewählt werden. Außerdem benötigt er eine Gläubigeridentifikationsnummer. Diese kann er über das Internet bei der Bundesbank beantragen.

glaeubiger-id.bundesbank.de

sepadeutschland.de

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