Stadt lässt bisher das Regenwasser einfach laufen

Völklingen · Viele Gemeinden belohnen Bürger, die dazu beitragen, dass möglichst wenig Regen ins Kanalsystem gelangt. Eine Klägerin will nun die Einführung der so genannten gesplitteten Abwassergebühr in Völklingen erzwingen.

 Kanäle und Kläranlagen (hier die in Wehrden) kosten ihr Geld, auch wenn weniger Wasser hindurchfließt. Foto: Jenal

Kanäle und Kläranlagen (hier die in Wehrden) kosten ihr Geld, auch wenn weniger Wasser hindurchfließt. Foto: Jenal

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Der gerichtliche Streit um die Bemessung der Kanalgebühr in Völklingen geht in die zweite Runde. Nachdem eine Bürgerin beim Verwaltungsgericht unterlegen war, steht nun die Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes an. Der Termin ist für Mittwoch, 29. Juni, zehn Uhr, im Sitzungssaal II des Gerichtsgebäudes in Saarlouis angesetzt. Die Klage richtet sich gegen die von der Stadt angewandte so genannte Mehrkostenmethode, bei der der Anteil von Niederschlagswasser am Abwasser geschätzt wird.

Die Stadt hatte sich geweigert, eine so genannte gesplittete Abwassergebühr einzuführen, bei der Schmutz- und Regenwasser getrennt berechnet werden. Die Völklinger Gebühr bemisst sich nur nach der Menge des verbrauchten Frischwassers. Das Verwaltungsgericht erklärte dies im März 2015 für rechtens, so lange der Anteil des Niederschlagswassers nicht mehr als zwölf Prozent des gesamten Abwassers betrage. Auf diesen Sachverhalt beruft sich auch die Stadt.

Die Klägerin wird bei ihrem Vorgehen von den Linken unterstützt, die seit langem die Einführung einer gesplitteten Abfallgebühr in Völklingen fordern. Damit würden Bürger begünstigt, die weniger versiegelte Flächen haben und bei denen damit mehr Regenwasser im Boden versickern kann. Diese Flächen müssten aber zunächst einmal amtlich ermittelt werden. Damit wären allerdings ein erheblicher Verwaltungsaufwand und (geschätzte) Kosten in an die sechsstelliger Höhe verbunden. Und ob dann die Bürger letztlich Geld sparen, ist eine weitere Frage. Bei der Gebührenberechnung spielen auch die so genannten Fixkosten eine Rolle: Kanäle und Kläranlagen müssen nämlich unterhalten werden, auch wenn weniger Wasser hindurchfließt.

Bei der Höhe der Kanalgebühr musste die Stadt erst kürzlich zurückrudern. Bereits seit 2012 hatte sie von den Bürgern 5,29 Euro pro verbrauchten Kubikmeter Frischwassers verlangt. Dabei wäre für 2016 ein Überschuss von rund 644 000 Euro herausgekommen. Die Kommunalaufsichtsbehörde gab deshalb dem Stadtrat auf, die Gebühr rückwirkend zum 1. Januar auf 4,89 Euro zu senken (die SZ berichtete). Fürs kommende Jahr steht dann, wie die Stadtverwaltung bereits ankündigte, wohl wieder eine Erhöhung ins Haus.

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