Streit um Jagd im Privatwald

Saarbrücken/Völklingen · Das Bundesjagdgesetz macht es möglich, private Waldgrundstücke befrieden zu lassen. Jäger dürften dann keinen Fuß mehr darauf setzen. In der Praxis scheint eine solche Befriedung jedoch nicht immer einfach.

 Aus ethischen Gründen dürfen Privatwaldbesitzer das Töten von Tieren auf ihren Grundstücken verbieten. Doch der Weg dahin, so die Erfahrung eines Völklingers, scheint kompliziert. Foto: Nikolas Larento/Fotolia

Aus ethischen Gründen dürfen Privatwaldbesitzer das Töten von Tieren auf ihren Grundstücken verbieten. Doch der Weg dahin, so die Erfahrung eines Völklingers, scheint kompliziert. Foto: Nikolas Larento/Fotolia

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Frieden in seinem Wald, das ist, was Norbert Schreiner aus Völklingen will. Kein Jäger soll den Grund und Boden des Privatwaldbesitzers mehr betreten, kein Wild soll dort mehr geschossen werden. Aus ethischen Gründen lehne er die Jagd ab, sagt er. Schreiner, der mit dem Erwerb seines Waldes im Nordsaarland automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft wurde, möchte nun austreten und damit seine 35 Parzellen befrieden lassen. Eine Änderung des Bundesjagdgesetzes von 2012 macht eine Befriedung aus ethischen Gründen möglich. Im Juli 2012 beantragte Schreiner die Befriedung .

Doch dort, wo geschossen wird, lässt niemand so leicht die Waffen sinken. Wieso auch, wenn durch die Jagd etwa junge Pflanzen vor Verbiss geschützt und Tierbestände, die schon lange keine natürlichen Feinde mehr haben, reguliert werden können? Das ist die Haltung der im Umweltministerium angesiedelten Obersten Jagdbehörde, vertreten von Thomas Steinmetz, Referatsleiter für Privat- und Kommunalwald. Aber was ist das Schützenswertere - Ethik oder Jagd? Dem Antrag auf Befriedung aus ethischen Gründen muss die Jagdbehörde von Gesetzes wegen nachgeben. Bis es so weit ist, gilt es für Privatwaldbesitzer Schreiner jedoch Hürden zu überwinden - besonders die finanziellen: 63 000 Euro müsse er für eine amtliche Vermessung der 35 Parzellen zahlen, sagt er. Denn Jäger sollen sehen können, wann sie inmitten des Waldes befriedetes Gebiet betreten. Mit roten Pfählen in Sichtweite platziert, könne man etwa eine solche Parzelle kennzeichnen, erklärt Uwe Sinnwell vom Referat für Waldwirtschaft und Jagd im Umweltministerium.

Weitere 5000 Euro soll Schreiner für Bescheide zahlen. Laut Bundesjagdgesetz müsse nämlich eine Reihe von Personen angehört werden. Neben der Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter gehören dazu auch angrenzende Grundeigentümer, die oft nicht leicht zu ermitteln seien, erklärt der Jurist des Jagd-Referats, Friedrich Erben . Je mehr Arbeitsaufwand für die Beamten, desto teurer wird es für den Antragsteller. Bislang fehlt laut Erben jedoch noch ein Maßstab für den Verwaltungsaufwand. Im Saarland gebe es seit der Gesetzesänderung erst zwei Anträge auf Befriedung . Für den Waldbesitzer Schreiner erscheint der Hindernis-Parcours von den Behörden beabsichtigt zu sein. Aufwand und hohe Kosten sollen Privatwaldbesitzer abschrecken, sagt er. Die Oberste Jagdbehörde fürchtet natürlich, dass durch befriedete Parzellen im Wald irgendwann ein Schachbrettmuster entstehen könnte - ein großes Hindernis für Jäger. Aber es gebe auch Alternativen zur Vermessung, erklärt Klaus Borger von der Forstbetriebsgemeinschaft St. Wendel. Mit mobilen GPS-Geräten könnten Jäger sehr genau und günstig befriedete Gebiete erkennen. Thomas Steinmetz misstraut dieser Methode: Im dichten Wald sei der Satellitenempfang ungenau und deswegen nicht so zweckdienlich wie eine Vermessung. Absicht lässt sich die Jagdbehörde nicht unterstellen: "Ich sehe keine Alternative", sagt Steinmetz.

Andere Bundesländer weisen Fälle auf, in denen Befriedungen durchgesetzt wurden. Im Saarland sammeln Behörden und Waldbesitzer Erfahrungswerte. Und Norbert Schreiner will den Weg bereiten.

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