Angst vor Großbordell in Fenne

Fenne · Zunächst sollte in die alte Fenner Glashütte ein Spielhallenbetrieb einziehen. Jetzt ist „gewerbliche Zimmervermietung“ beantragt. Oberbürgermeister Klaus Lorig befürchtet „das erste Großbordell in Völklingen“.

 Die Gebäude der alten Glashütte in Fenne waren bereits zum Spielcasino umgebaut. Nun soll dort laut Antrag eine „gewerbliche Zimmervermietung“ mit 64 Einheiten entstehen. Foto: Becker & Bredel

Die Gebäude der alten Glashütte in Fenne waren bereits zum Spielcasino umgebaut. Nun soll dort laut Antrag eine „gewerbliche Zimmervermietung“ mit 64 Einheiten entstehen. Foto: Becker & Bredel

Foto: Becker & Bredel
 Der Völklinger Ortsrat bei einem Ortstermin mit Bürgerinitiativen-Vertretern in der Fenner Hausenstraße. Foto: Becker & Bredel

Der Völklinger Ortsrat bei einem Ortstermin mit Bürgerinitiativen-Vertretern in der Fenner Hausenstraße. Foto: Becker & Bredel

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Im kleinsten Völklinger Stadtteil Fenne ist inzwischen sogar die Kirche geschlossen. Doch nun kommt auf die rund 920 Einwohner womöglich ein Rotlichtbetrieb zu, der an Größe sogar das Anfang Juli eröffnete Bordell in Burbach übertrifft. Dort in Burbach sollen 50 Prostituierte arbeiten. Im Gebäude der alten Glashütte auf der Fenne sind, wie aus einem Antrag hervorgeht, sogar 64 Zimmer vorgesehen. "Es wäre das erste Großbordell in Völklingen ", sagt Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU ).

Eigentümer des Geländes ist ein in der Hüttenstadt ansässiger Unternehmer. Er hatte die alte Glashütte denkmalgerecht saniert und bereits für einen Spielhallenbetrieb (für fünf Spielräume mit je zwölf Automaten) eingerichtet. Doch zum Spielen kam es nicht, denn inzwischen war die Konzession erloschen (die SZ berichtete). Der Unternehmer suchte dann einen anderen Weg, um das Gebäude zu nutzen. Und nun liegt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde (UBA) im Völklinger Rathaus ein Antrag einer in Berlin ansässigen Firma auf "teilweise Nutzungsänderung vor - von Spielhallen in eine "gewerbliche Zimmervermietung". Unter diesem Begriff werden heutzutage üblicherweise, sagt Lorigs Verwaltungsjuristin Christina Hennrich, Bordelle angemeldet - unlängst so auch geschehen im Gewerbegebiet Hirschelheck der Nachbargemeinde Großrosseln.

Für Großrosseln ist die UBA beim Regionalverband Saarbrücken zuständig. Und die hatte keine Einwände, weil Bordelle in Gewerbegebieten zulässig seien. Auch die Glashütte in Fenne ist als Gewerbegebiet ausgewiesen. Aber Völklingen hat seine eigene UBA, und die wird, wie Oberbürgermeister Lorig unterstreicht, das Vorhaben nicht einfach durchwinken. Dem Bauherren sei eine Reihe von Auflagen erteilt worden, die bisher nicht erfüllt worden seien. Und zudem sei zu prüfen, ob das Vorhaben dem Gebot der Rücksichtnahme nach § 15 Baunutzungsverordnung entspreche oder ob es ganz oder teilweise unzulässig sei, also zumindest nicht in der geplanten Größenordnung stattfinden könne.

In Fenne hat sich eine Bürgerinitiative gebildet, die binnen weniger Tage 240 Protestunterschriften sammelte. "Wir haben große Sorge um unsere Sicherheit und um die Sicherheit aller Bewohner", heißt es im Text der Resolution. Wohngebiete mit vielen Kindern lägen in unmittelbarer Nähe. Das Fenner Stadtteilforum, der Völklinger Ortsrat und der Sicherheitsbeirat haben sich mit der Bürgerinitiative solidarisch erklärt. "Wir hoffen auf Einsicht", sagte Bürgerinitiativen-Sprecher Michael Rausch. Ansonsten müsse man überlegen, welche Aktionen "im legalen Bereich" möglich seien. Rausch: "Wir stehen Gewehr bei Fuß."

Oberbürgermeister Lorig wie auch Christina Hennrich mahnen derweil dringend Nachbesserungen im Bundes-Prostitutionsgesetz an. Bisher habe die Stadt als Mittel nur das Baurecht in der Hand. Ansonsten bestehe bei wichtigen Themen wie Jugend-, Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz eine Regelungslücke. Und für Betreiber müsse unbedingt eine persönliche Erlaubnispflicht eingeführt werden. Lorig: "Es kann nicht sein, dass Bordelle leichter zu eröffnen sind als Frittenbuden." "Etliche Bordelle " gibt es in Völklingen , weiß die Stadtverwaltung. Auch wenn viele Betreiber sie offenbar lieber nicht offiziell anmelden.

Und selten ist sich der Stadtrat so einig wie im Kampf gegen Rotlichtbetriebe. Für Lauterbach, Ludweiler, Geislautern, Luisenthal , Teile der Innenstadt gelten bereits Bebauungspläne , die die Kernzonen von unerwünschten Neuansiedlungen sauber halten sollen. So beschloss der Rat nun auch einstimmig eine Veränderungssperre für den Bereich Saarbrücker Straße in Fenne . Doch auf die Frage von CDU-Ratsmitglied Klaus Schaefer hin, ob man das Rotlicht-Verbot nicht auf die Hausenstraße hin ausweiten könne, winkte Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU ) bedauernd ab.

Schaefer zielte mit seiner Frage auf das geplante Großbordell, das nun auf dem Areal der ehemaligen Glashütte an der Hausenstraße entstehen könnte. Doch das ist bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen, in dem Vergnügungsstätten, letztlich auch Bordelle , grundsätzlich zulässig sind. Und der Eigentümer hat bereits kräftig investiert, auch wenn er dabei Spielhallen vor Augen hatte.

Wenn Bordelle bereits genehmigt sind, helfen neue Bebauungspläne nicht mehr, sagen Lorig und seine Verwaltungsjuristin Christina Hennrich. Da gilt nämlich der Bestandsschutz. Und auch sonst könne eine Schließung aus anderen Gründen ("Vertrauensschutz, Verwirkung") scheitern oder sich zumindest in die Länge ziehen. Aktuell gehe es (neben Fenne ) bei der Stadt um zwei Anträge. Ein kleineres Bordell (zwei ehemalige Wohnungen) in einem faktischen Mischgebiet müsse voraussichtlich genehmigt werden. Eine Anfrage für einen bestehenden Betrieb in Luisenthal sei abschlägig beschieden worden.

Im Rathaus sind Bordellbetriebe in der Innenstadt und in Luisenthal bekannt. Ansonsten gibt es hier keine konkreten Zahlen. Denn, so heißt es in der Antwort auf eine SZ-Anfrage: "Die in Völklingen vorhandenen Prostitutionsbetriebe, die im Spektrum von völlig unauffälliger Wohnungsprostitution bis zu mittleren Bordellen liegen, sind weitgehend nicht förmlich genehmigt. Obwohl etliche Betriebe durchaus nach dem Gebietscharakter (Kerngebiet, Gewerbegebiet, gewerblich geprägtes Mischgebiet) genehmigungsfähig gewesen wären, bestand bei den Betreibern keine Bereitschaft, sich durch Stellung eines Bauantrags ins öffentliche Licht (Polizei , Finanzamt) zu rücken."

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