„Alles wird sein wie im Saarbrücker Ludwigspark“

Völklingen · Die Stadt Völklingen will sich mit einer Platzordnung für den künftigen Ansturm von Fans aufs Hermann-Neuberger-Stadion wappnen. Dazu gehört auch ein grundsätzliches Verbot von Alkohol – aber mit Ausnahmen.

 Die Saarbrücker Fans, hier beim Anfeuern ihres Teams, werden nun auch in Völklingen zu einer Macht. Das Alkoholverbot wurde auch schon im Ludwigspark flexibel umgesetzt. Archivfoto: Thomas Wieck

Die Saarbrücker Fans, hier beim Anfeuern ihres Teams, werden nun auch in Völklingen zu einer Macht. Das Alkoholverbot wurde auch schon im Ludwigspark flexibel umgesetzt. Archivfoto: Thomas Wieck

Das Ludwigsparkstadion wird umgebaut. Der 1. FC Saarbrücken wird nun zumindest für den Rest der Regionalliga-Saison seine Heimspiele im Hermann-Neuberger-Stadion austragen. Erster Termin ist Samstag, 5. März. Der 1. FCS erwartet den FK Pirmasens - die Elf aus der Stadt, wo die Saarbrücker zunächst ihre Heimspiele austragen wollten. Doch dies war nicht zu Stande gekommen - wie es hieß, aus Sicherheitsgründen. In Völklingen gab's anscheinend keine Bedenken, und Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU ) und FCS-Präsident Hartmut Ostermann wurden sich handelseinig.

Rund 5000 Anhänger beider Seiten könnten nun am 5. März per Auto, Bahn und Bus auf die Hüttenstadt zukommen. Demensprechend eilig hat es Oberbürgermeister Lorig, eine Stadion-ordnung zu erlassen. Der Entwurf, der am 25. Februar vom Stadtrat beschlossen werden soll, liegt unserer Zeitung vor.

Unter Paragraf 7 sollen insgesamt 22 Dinge und Verhaltensweisen ausdrücklich verboten werden. Dazu zählen rassistische, fremdenfeindliche und diskriminierende Propaganda, Waffen aller Art und Gegenstände, die als Waffen benutzt werden können, Feuerwerkskörper, mechanisch betriebene Lärminstrumente und das Mitbringen von alkoholischen Getränken aller Art. Personen unter "erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss" sollen gar nicht eingelassen werden. Und wenn sie später auffallen, könnten sie des Stadions verwiesen werden, heißt es in Paragraf 8.

Dieser sagt sogar in Ziffer 1: "Der Verkauf und der Ausschank von alkoholischen Getränken ist innerhalb des Geltungsbereichs dieser Stadionordnung untersagt." Doch dann ist die Rede von "Ausnahmeregelungen", die "zwischen Überlasser/Übernehmer im Einvernehmen mit den Sicherheitskräften zu gestalten" seien. Beim 1. FCS gibt's keine Bedenken gegen die Völklinger Satzung. "Alles wird sein wie im Ludwigspark", meinte Pressesprecher Christoph Heiser. Da blieben Freunde eines kühlen Biers nie auf dem Trockenen sitzen.

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